NPM Workshop des Europarates zu Abschiebungen

27. März 2012

Im Vorfeld der OPCAT-Umsetzung und der damit ab 1. Juli 2012 verbundenen neuen Funktion der Volksanwaltschaft als Nationaler Präventionsmechanismus (NPM) nahm die Volksanwaltschaft kürzlich als Beobachterin an dem internationalen Experten Workshop des Europarates "The immigration removal process and preventive monitoring" in Genf teil.

Der NPM-Workshop, als dessen Gastgeber die Schweizer Nationale Kommission zur Verhütung von Folter fungierte, richtete sich an NPMs und internationale Kontrollorgane sowie thematische Expertinnen und Experten, die an der Überwachung der Risiken von Misshandlung und/oder Folter während der Abschiebung von irregulären Migrantinnen und Migranten beteiligt sind. Am Workshop wirkten auch Mitglieder von SPT, CPT, APT sowie Vertreterinnen und Vertreter des Europarates, der Europäischen Kommission, der Internationalen Organisation für Migration sowie fachkundige Ärzte mit.

Der zweitägige Workshop umfasste Diskussionen über die NPM-Methodik und konzentrierte sich auf einige Schlüsselthemen, die mit dem höchsten Risiko von Misshandlung und/oder Folter behaftet sind, wie etwa die Beurteilung der Flugtauglichkeit vor einer Abschiebung, die Rolle der Ärztin bzw. des Arztes bei der Überwachung, den Einsatz von Gewalt und Beschränkungen im gesamten Abschiebeprozess - von der Zeit vor der Abschiebung, dem Transfer zum Flughafen oder Hafen der Einschiffung, dem Boarding, bis zur Landung. Außerdem wurden während des Workshops die Unterschiede zwischen normalen und speziellen Flugabschiebungen (Linienflüge, Charterflüge, FRONTEX-Flüge) sowie die Art von Misshandlungsrisiken behandelt, die insbesondere bei Flügen auftreten können, bei denen spezifische Sicherheitsvorkehrungen besonders streng sind.

Im Zuge des Workshops teilten NPMs, internationale Kontrollorgane sowie Expertinnen bzw. Experten ihr Wissen und ihre Erfahrungen zu den genannten Themenbereichen. Nach den Vorträgen fanden lebhafte Diskussionen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer darüber statt, wie Monitoring-Arbeit – in Hinblick auf das NPM-Mandat und die EU-Rückführungsrichtlinie – möglichst wirksam zur Prävention von Misshandlung und Folter beitragen kann. Es bestand Einigkeit darüber, dass ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit der verschiedenen NPM untereinander als auch mit den internationalen Kontrollorgane in der Zukunft fortgesetzt und intensiviert werden sollen.

Fortführende inhaltliche Unterlagen zum Workshop des Europarates sind zu finden unter:

http://www.coe.int/t/dghl/cooperation/capacitybuilding/nhrs_en.asp