Mistplatz-Benutzung nur für Fahrzeuge mit Wiener Kfz-Kennzeichen
Ein Wiener, dessen private Fahrzeuge sich für den Transport von Müll zu einem der Mistplätze nicht eigneten, borgte sich ein Firmenfahrzeug aus. Dieses hatte allerdings ein niederösterreichisches Kfz-Kennzeichen, darum wurde ihm die Müllentsorgung an verschiedenen Mistplätzen in Wien verwehrt. Er wandte sich an den zuständigen Volksanwalt Dr. Walter Rosenkranz, da ihm auch niemand mitteilen konnte, wie er sein altes Sofa doch noch kostenlos in Wien entsorgen könne.
In einer schriftlichen Antwort aus dem Büro der zuständigen Stadträtin hatte man nur erneut darauf verwiesen, dass Fahrzeuge mit einem anderen als Wiener Kfz-Kennzeichen nicht kostenlos Müll am Mistplatz entsorgen dürften, Härtefälle würde man aber bedauern.
In einer Stellungnahme der Stadt Wien an die Volksanwaltschaft konnte schließlich ein Lösungsweg aufgezeigt werden: Unter Nachweis des Wiener Wohnsitzes und der Privatnutzung des Firmenwagens kann via E-Mail an die Mailadresse post@ma48.wien.gv.at eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, um so auch mit einem Gewerbefahrzeug ohne Wiener Kennzeichen den Mistplatz nutzen zu können.
„Aus Sicht der Volksanwaltschaft wurde mit dieser Möglichkeit der Ausnahmegenehmigung sichergestellt, dass alle Personen mit Wohnsitz in Wien die öffentlichen Sammelstellen nutzen können“, stellte Volksanwalt Rosenkranz abschließend fest. Die Volksanwaltschaft regte an, die Information, wie man eine Ausnahmegenehmigung erlangen kann, bei den Nutzungsbedingungen der Mistplätze zu ergänzen.