Missstand bei Hangrutsch am Attersee

25. Juli 2013

Im Mai 2011 bewilligte die Baubehörde der Gemeinde Unterach am Attersee den Bau von drei Mehrfamilienhäusern auf einem hangabwärts gelegenen Grundstück. AnrainerInnen kritisierten, dass im Rahmen der Bewilligung keine ausreichenden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr getroffen worden sind. Durch die fehlenden Sicherheitsvorkehrungen ist der Hang abgerutscht und es sind Setzungsrisse an ihrem Haus entstanden.

Die Volksanwaltschaft beanstandet, dass die Bauplatz- und Baubewilligung zur Errichtung der Wohnhäuser keine Bestimmungen zur Sicherung der Hangstabilität und keine konkreten Maßnahmen zur Gefahrenabwehr enthalten. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass „bei schlechten Untergrundverhältnissen auf eine ausreichende Stabilität“  geachtet werden müsse.

Die Volksanwaltschaft kritisiert außerdem, dass die Behörde trotz Gefahr in Verzug erst ein Jahr nach Bekanntwerden der Schäden Sicherungsmaßnahmen und die Behebung der Baugebrechen angeordnet hat. So hat der geotechnische Bericht bereits im November 2011 auf die Erfordernisse von Sanierungsmaßnahmen hingewiesen. Ebenso stellte ein Baustellenbericht im Juli 2012 fest, dass der Hang nach unten rutscht. Doch die Gemeinde gestattete trotzdem die Baufortsetzung an den Mehrfamilienhäusern. Erst im November 2011 leitete die Behörde Schritte zur Hangsicherung ein. „Ein Zeitraum  von über einem Jahr zwischen dem Bekanntwerden der Schäden und bis zum Handeln der Gemeinde ist unangemessen lange. Sobald bekannt wird, dass Gefahr in Verzug ist, müssen Sicherungsmaßnahmen gesetzt werden“, sagt Volksanwältin Gertrude Brinek.