Missstände am Campingplatz in Niederösterreich

14. Oktober 2013

Eine Pächterin einer Parzelle am Campingplatz Möllersdorf in Niederösterreich wandte sich an die Volksanwaltschaft, da dort gravierende Mängel bestanden und die zuständige Behörde nichts unternommen hat, um diese zu beheben.

Die Volksanwaltschaft leitete ein Prüfverfahren ein und stellte fest, dass die Zustände am Campingplatz den Bestimmungen des NÖ Campingplatzgesetzes deutlich widersprachen. So war die Zufahrtsstraße so schmal, dass sie für Einsatzfahrzeuge wie die Feuerwehr nicht benutzbar war. Mittels Pumpen wurde vollkommen konsenslos und ohne wasserrechtliche Bewilligung Wasser aus einem Badeteich entnommen. Diese Zuleitung sollte die nicht vorhandene Nutzwasserzuleitung ersetzen und war vollkommen mangelhaft – so befand sich etwa die Stromsteckdose für die Pumpe zu nahe am Wasser. Der Campingplatz war außerdem nur mit einem Feuerlöscher (statt den vorgesehenen vier) ausgestattet, Wohnwägen waren zugebaut und die Holzzäune waren zu hoch.

Die Volksanwaltschaft wandte sich an den Landeshauptmann von Niederösterreich. „Wir haben den Landeshauptmann ersucht, uns bekannt zu geben, wann der Campingplatz zuletzt überprüft wurde, und welche Maßnahmen zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes gemäß NÖ Campingplatzgesetz beabsichtigt sind“, sagt Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer. Der Volksanwalt freut sich, dass die zuständige Behörde rasch reagiert hat und eine Behebung der Mängel in Aussicht gestellt ist. „Die Stadtgemeinde Traiskirchen hat veranlasst, die festgestellten Mängel am Campingplatz zu beheben“, schließt Volksanwalt Fichtenbauer.