Mangelnder Nachbarschaftsschutz beim Frequency-Festival

27. August 2014

Mehrere Tausend Personen besuchen alljährlich im August das in St. Pölten stattfindende Frequency-Festival und campieren über mehrere Tage am Festivalgelände. Anrainerinnen und Anrainer beschweren sich jedes Jahr über massive Lärmbelästigung. Doch die Behörde kann nichts tun, da ihr das aus 1999 stammende Campingplatzgesetz keine Handhabe bietet. Auch das NÖ Veranstaltungsgesetz enthält keine klaren Vorgaben darüber, wie lärmbetroffene Anrainerinnen und Anrainer während Veranstaltungen geschützt werden müssen. Die Volksanwaltschaft regt daher eine gesetzliche Änderung an, mit der Regelungen für temporäre Campingplätze bzw. Zeltlager geschaffen werden. Sie verweist darauf, dass auch in anderen Bundesländern wie Burgenland, Tirol, Salzburg und Vorarlberg derartige Sonderregelungen bestehen. Das Amt der NÖ Landesregierung lehnt eine entsprechende Änderung bedauerlicherweise ab.