Mangelnde Absicherung verletzter Soldatinnen und Soldaten
Die Volksanwaltschaft kritisiert, dass Soldatinnen und Soldaten im Übungs- bzw. Ausbildungsdienst weder einen Kündigungsschutz genießen noch arbeitslosenversichert sind. Dies verursacht gravierende Probleme für Betroffene, wenn sie sich etwa im Zuge ihrer Ausbildung verletzen. So wäre ein Soldat, der aufgrund einer Verletzung nicht mehr dienstfähig war, und dem folglich der Dienstaustritt nahegelegt wurde, komplett auf die Mindestsicherung angewiesen gewesen. Lediglich das besondere Entgegenkommen des Verteidigungsministeriums konnte ihm aus der Situation helfen – der betreffende Soldat wurde vorübergehend als Vertragsbediensteter aufgenommen. Um diese Menschen sozial besser abzusichern, fordert die Volksanwaltschaft, dass der Einstieg in den Militärdienst möglichst früh in einem regulären Dienstverhältnis erfolgen kann.