Mängel bei der Pflegegeldeinstufung

9. August 2013

Volksanwaltschaft unterstützt Hilfesuchende

Die Volksanwaltschaft ist im Zuge ihrer Prüftätigkeit oft mit Beschwerden konfrontiert, die Mängel bei der Pflegegeldeinstufung betreffen. Pflegebedürftige Menschen oder ihre Angehörigen fühlen sich von den EntscheidungsträgerInnen oft im Stich gelassen. Nach abweisenden Entscheidungen wird regelmäßig auf die Möglichkeit der Klage bei den Arbeits- und Sozialgerichten hingewiesen. Eine nochmalige außergerichtliche Überprüfung von Einwendungen erfolgt jedoch nicht.

So in einem aktuellen Fall einer 88-jährigen schwer kranken, dementen Frau, der lediglich Pflegegeld der Stufe zwei zuerkannt wurde. Die Frau benötigt Hilfe bei der täglichen Körperpflege und Unterstützung rund um die Uhr. Die Sozialversicherung der Bauern hatte einen entsprechenden Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes abgelehnt. Ihre Enkelin wandte sich deshalb an die Volksanwaltschaft und ersuchte um rasche Unterstützung, um ihrer Oma den Verbleib zu Hause zu sichern.

Die Volksanwaltschaft leitete ein Prüfungsverfahren ein. Der dabei erfolgte Verweis auf aktuelle Befunde des behandelnden Neurologen und des Hausarztes zeigte Wirkung. Die Sozialversicherungsanstalt für Bauern hat nach neuerlicher Antragstellung eine Erhöhung des Pflegegeldes auf Stufe drei zuerkannt. Der pflegebedürftigen Frau ist damit ein Verbleib in ihrem vertrauten Umfeld bei erhöhter Betreuung möglich.