Lärmbelästigung durch Sportanlagen und Missstände bei Bahnhöfen der Badner Bahn

16. Oktober 2021

Lärmbelästigung durch Sportanlagen

Es wenden sich immer mehr Bürgerinnen und Bürger an die Volksanwaltschaft mit Beschwerden zu Sportanlagen, die mitten in dicht bebautem Gebiet liegen und großen Lärm verursachen. Volksanwalt Werner Amon diskutierte dieses Thema im Studio des „Bürgeranwalt“ anhand eines konkreten Falles.

Wo zuvor ein Rasenplatz zum Fußballspielen war, gibt es seit einigen Monaten in einer Gemeinde in Salzburg eine neue multifunktionale Sportanlage. Die unmittelbaren Anrainerinnen und Anrainer klagen über massive Lärmentwicklung durch die neue Anlage und fühlen sich von der Gemeinde im Stich gelassen, da diese – trotz mehrfacher Beschwerde – den unzumutbaren Lärm bis in die späten Nachtstunden einfach hinnehmen würde. Die Gemeinde erließ zwar eine Verordnung, die die Benutzungszeiten des Hartsportplatzes beschränkt, allerdings würde sich niemand daran halten, so die Anwohnerschaft. Auch um Mitternacht würde noch Fußball gespielt werden. Die Anrainerinnen und Anrainer gaben an mit körperlichen Attacken bedroht zu werden, wenn sie die Benutzerinnen und Benutzer der Sportanlage um Ruhe bitten würden.

Der Bürgermeister der Gemeinde konnte nicht persönlich ins Studio kommen, stellte sich aber per Videobeitrag der Kritik. Er widersprach diesen Vorwürfen und erklärte, dass der Wachdienst, der dazu abgestellt ist nachzusehen, ob die Ruhezeiten eingehalten werden, von keiner Missachtung dieser berichtete. Auch das Jugendzentrum nebenan hätte keinen Lärm außerhalb der Öffnungszeiten wahrgenommen. Im Gegenteil: die Sportanlage sei ein Vorzeigeprojekt und würde von der Bevölkerung sehr gut angenommen, so der Bürgermeister.

Volksanwalt Amon erklärte im Studio, dass diese Problematik bei weitem kein Einzelfall sei, da die Volksanwaltschaft laufend derartige Beschwerden zu Sportanlagen in dicht bebautem Gebiet bekomme. „Die Frage ist, wie eine gute Verwaltung mit der Planung einer solchen Einrichtung umgeht. Natürlich will man den Kindern und Jugendliche einen Raum für ihre Bewegung ermöglichen, es wäre geradezu absurd sich dagegen zu wenden. Es geht bei der Errichtung einer solchen Sportanlage vor allem aber darum mit zu berücksichtigen, dass es zu einer vermehrten Lärmentwicklung kommt und es kann nicht die Lösung sein, die Anrainerinnen und Anrainer auf den Gerichtsweg zu verweisen, sollten sie sich vom Lärm gestört fühlen“, so Amon.

Er führte weiter aus: „Das Ziel einer guten Gemeindeverwaltung sollte sein, im Vorhinein die Anrainerinnen und Anrainer miteinzubeziehen, Öffnungszeiten solcher Anlagen sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass diese auch eingehalten werden, damit alle Beteiligten wissen woran sie sind.“

„Die Empfehlung der Volksanwaltschaft ist, die Anrainerinnen und Anrainer schon im Vorhinein in die Projektplanung miteinzubeziehen sowie gewisse Ruhezeiten und am Abend Schließzeiten zu beschließen. Die Gemeinde muss dann dafür sorgen, dass diese Zeiten eingehalten werden“, erklärte Amon abschließend.

Missstände bei Bahnhöfen der Badner Bahn

Ein weiterer Fall wurde im Studio des „Bürgeranwalt“ diskutiert. Verärgerte Bürgerinnen und Bürger haben sich an die Volksanwaltschaft gewandt, da ein Warteraum in Wiener Neudorf dauernd versperrt ist. Die Fahrgäste sind empört, weil es seit mehr als zwei Jahren keine überdachte Wartemöglichkeit mehr gibt. Bei Wind und Wetter müsse man nun draußen stehen und auf die Bahn warten, was für viele -  vor allem alte und gebrechliche Menschen - eine Herausforderung darstellt.  

Ein Sprecher der Wiener Lokalbahnen erklärt die Schließung damit, dass es über einen langen Zeitraum immer wieder zu Vandalismus gekommen sei, die Toiletten verwüstet wurden und Verunreinigungen verschiedener Art die Wartehalle unbenutzbar gemacht hätten. Daraufhin habe man beschlossen die Wartehalle zu sperren.

Im Studio diskutiert Volksanwalt Amon mit dem Bürgermeister von Wiener Neudorf, dem das Problem bekannt ist. Gleich zu Beginn erklärt der Bürgermeister, dass diese Problematik nicht Gemeindesache, sondern Sache des Bahnbetreibers sei. Im Gegenteil: die Gemeinde habe bisher sehr viel getan, um das Wartehäuschen sicher zu machen, damit es geöffnet bleiben kann. Sie hat vor 2 Jahren sogar einen Wachdienst bezahlt, der für die Sicherheit dort sorgen sollte, allerdings wurde dieser Dienst seitens der Wiener Lokalbahnen wieder eingestellt und das Wartehäuschen gänzlich gesperrt. Dieses Problem betrifft allerdings nicht nur die Station Wiener Neudorf, sondern weitere Stationen entlang der Badner Bahn sind ebenfalls gesperrt. Volksanwalt Amon sieht die Wiener Lokalbahnen in der Pflicht: „Man kann nicht auf der einen Seite davon reden den öffentlichen Verkehr ausbauen zu wollen und auf der anderen Seite ist die Gestaltung derart unattraktiv, dass man davor zurückschreckt öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.“ Im Bahnhofsbereich gäbe es zwar ein paar Sitze, allerdings sind diese nicht überdacht und somit ebenfalls bei Wind und Wetter nicht gut nutzbar, unterstreicht der Volksanwalt die Situation. Der Bürgermeister sichert seine Unterstützung zu, sollten die Wiener Lokalbahnen auf ihn zukommen und um eine gemeinsame Lösung ansuchen.

„Wir sollten alle Bürgermeister entlang der Strecke einsammeln und gemeinsam mit den Wiener Lokalbahnen eine Lösung ausarbeiten.“ so der Vorschlag des Volksanwaltes. Die Volksanwaltschaft bleibt jedenfalls an der Sache dran.