Lärmbelästigung durch Modellflugzeuge
Der Modellflugplatz, von dem aus gestartet wird, liegt in der Gemeinde Oberaich, die seit Beginn des Jahres Ortsteil der Stadtgemeinde Bruck an der Mur ist. Jene Anrainer, die besonders unter der Lärmbelästigung leiden, wohnen jedoch wiederum in einer anderen angrenzenden Gemeinde.
Bereits 1997 wurde die besagte Modellfluganlage mit Clubhaus und Hangar genehmigt und errichtet. Neben der Einholung eines schalltechnischen Gutachtens wurde auch festgehalten, dass es eine Flugplatzverordnung geben muss. Der Flugbetrieb wurde mit diesen Vorgaben von den Anrainern weitgehend akzeptiert. Mit dem Obmann des Vereines bestand ein gutes Einvernehmen. Erst nach der Erweiterung der Anlage bzw. einem Obmannwechsel sei die Lärmbelästigung sprunghaft angestiegen. Die Anrainerinnen und Anrainer starteten eine Petition, der sich bereits 100 Personen angeschlossen haben und forderten, dass die Lärmschutzverordnung der Stadtgemeinde Bruck an der Mur auch auf Oberaich ausgedehnt werde. Leider ohne Erfolg, daher wandte man sich an die Volksanwaltschaft.
Volksanwältin Brinek fordert in diesem Zusammenhang die Erstellung eines ortspolizeilichen Gutachtens bzw. die Prüfung zielführender Maßnahmen, um den Fluglärm einzudämmen. Die Volksanwältin dazu: „Ich erwarte eine Initiative des Bürgermeisters. Erhoben werden muss die besondere Lärmentwicklung, hervorgerufen durch diese Flugzeuge. Hier geht es nicht um ein Totalverbot des Modellfliegens, sondern um räumliche und zeitliche Beschränkungen, die den Anrainerinnen und Anrainer das Recht auf Erholung gewährleisten.“ Mittlerweile kommt Bewegung in die Sache. In der kommenden Gemeinderatssitzung wird das Thema Modellflug auf der Tagesordnung stehen. Ebenso liegt ein Gesprächsangebot des Vereinsobmannes auf dem Tisch.
Nachgefragt: Wie viel Wärmedämmung darf sein?
Im Falle jenes Hauseigentümers aus Hof am Leithagebirge, der im Zuge einer Altbausanierung ortsübliche 10-cm Styroporplatten zur Wärmedämmung an seiner Fassade aufbringen wollte, gibt es eine positive Wendung. Ursprünglich hatte die Gemeinde 10 cm als zu viel eingestuft, da ein öffentlicher Gehweg an der Fassade vorbeiführt. Mit dünnerer Isolierung hätte der Hausbesitzer aber keine Förderung erhalten. Mittlerweile hat die Gemeinde jedoch die Richtlinie aufgehoben und die Zustimmung für die geplante Wärmedämmung erteilt. Somit steht der geförderten Sanierung nichts mehr in Wege.
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