Lärmbelästigung durch LKW-Parkplatz
Eine Frau aus dem Bezirk Leibnitz beschwerte sich bei der Volksanwaltschaft über den Lärm eines benachbarten, 4.000 m² großen LKW-Parkplatzes. Einst habe es nur Felder gegeben, wo heute Betriebsflächen seien. Jetzt würden dort an den Wochenenden regelmäßig in den frühen Morgenstunden LKWs abfahren, an eine Nachtruhe sei dann nicht mehr zu denken. Laut gewerbebehördlicher Genehmigung dürften dort nur 29 LKWs parken. Die Betriebsanlagengenehmigung sei allerdings erst im Herbst 2022 erteilt worden. Davor sei der Betrieb konsenslos, also ohne Genehmigung, betrieben worden. Die Frau hatte sich erstmals im Jahr 2017 bei der BH Leibnitz deswegen beschwert.
Die BH teilte in einer Stellungnahme für den „Bürgeranwalt“ mit, dass das Verfahren aufgrund zahlreicher Beschwerden vier Jahre gedauert habe. Anlagen oder Teile von Anlagen dürften jedoch auch vor Eintritt der Rechtskraft errichtet und betrieben werden. Die Polizei sei angewiesen worden, die Lärmbelästigung zu überprüfen.
Die betroffene Gemeinde Gabersdorf erklärte ebenfalls in einer Stellungnahme, dass man nur für baurechtliche, nicht aber für gewerberechtliche Angelegenheiten zuständig sei. Man habe sich seinerzeit bei der Bezirkshauptmannschaft erkundigt und die Auskunft erhalten, dass der Parkplatz nicht genehmigt werden müsse, sondern ein Aushang am Gemeindeamt ausreiche. Wer 2013 die falsche mündliche Auskunft erteilt habe, könne nun nicht mehr eruiert werden, zumal der damalige Bausachverständige inzwischen auch verstorben sei.
Die Firma O., Betreiber des LKW-Parkplatzes, erfuhr selbst erst im Zuge der 2022 erteilten Betriebsanlagengenehmigung, dass der Betrieb zuvor konsenslos erfolgt sei. Man habe sich immer an alle Auflagen gehalten und komme trotzdem nicht zur Ruhe. Wäre die Anleitung durch die Gemeinde seinerzeit besser gewesen, so hätte man die vorhandene Lärmschutzwand so gebaut, dass sie nicht nun wieder abgerissen werden müsste, weil sie nicht den Auflagen entspreche.
Volksanwalt Walter Rosenkranz kritisierte, dass der BH das Problem bereits seit 2018 bekannt gewesen sei und dennoch habe es erst Ende 2022 einen Betriebsanlagengenehmigungsbescheid gegeben: „Der Betrieb darf jetzt am Wochenende rund um die Uhr erfolgen, das ist für die Anrainerinnen und Anrainer extrem. Lärmüberprüfungen der Polizei seien im Auftrag der BH zwar durchgeführt worden, aber um 9 oder 10 Uhr statt um 3, 4 oder 5 Uhr, wann der Lärm üblicherweise stattfindet.“ Die BH habe weiters eine Langzeit-Lärmmessung angekündigt. „Auch die wird aber erst irgendwann in der Zukunft stattfinden, obwohl das Problem bereits seit 2018 bekannt ist“, so Rosenkranz.
Nachgefragt: Streit um Wegerecht in Kärnten
Im April 2022 präsentierte Volksanwalt Walter Rosenkranz bei „Bürgeranwalt“ erstmals den Fall von Herrn W. aus Liesing im Kärntner Lesachtal. Um ein Grundstück mit landwirtschaftlichen Maschinen bearbeiten zu können begehrte Herr W. die Verbreiterung eines Wegerechts von 2,5 auf 3,5 m. Im Lauf der Zeit seien die für die Bewirtschaftung des Grundstücks notwendigen Maschinen immer größer und breiter geworden, die von einer Hütte und einem Zaun begrenzte Passage hätte sich aber aufgrund einer zunehmenden Schrägneigung der Hütte sogar verengt. Der Eigentümer des dienenden Grundstücks stimmte der Verbreiterung der Wegenge nicht zu. Herr W. wandte sich daher 2015 an die Agrarbehörde des Landes Kärnten, die in der Angelegenheit entscheiden sollte. Ein Gutachten stellte schließlich fest, dass die bestehende Durchfahrtsbreite ausreiche, daher erließ die Agrarbehörde 2019 einen negativen Bescheid, den Herr W. bekämpfte.
Der Bescheid wurde vom Verwaltungsgericht aufgehoben und an die Agrarbehörde zurückverwiesen. Dort lag der Akt abermals, bis er im Mai 2022 erneut mit einem negativen Bescheid für Herrn W. abgewiesen wurde. Dem Vorwurf der Untätigkeit entgegnete die Agrarbehörde, dass man durchaus versucht habe, konstruktive Lösungen zu finden. Diese seien aber stets abgelehnt worden.
Volksanwalt Walter Rosenkranz zeigte sich insofern zufrieden, als die Agrarbehörde 2022 endlich eine Entscheidung getroffen hat: „Der Volksanwaltschaft geht es nicht darum, wer recht hat oder dass eine einvernehmliche Lösung gefunden werden muss. Offenbar war in dem Fall kein Einvernehmen herzustellen, aber mit dem Bescheid hat die Agrarbehörde ihre Pflicht erfüllt.“ Gegen den Bescheid vom Mai 2022 erhob Herr W. Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Kärnten. „Mittlerweile liegt der Akt beim Verwaltungsgerichtshof und ist dort seit Juli 2022 noch kein einziger Verfahrensschritt gesetzt worden. Die Angelegenheit ist seit 2015 anhängig und bisher noch immer nicht abgeschlossen worden“, bedauerte der Volksanwalt.
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