Lärmbelästigung durch Gewerbepark?

13. April 2013

Lärmbelästigung durch Gewerbepark?

Zwanzig Jahre lang haben die BewohnerInnen einer Grazer Stadtrandsiedlung ungestört neben der Lagerhalle eines Möbelhauses gelebt, bis diese verkauft wurde. Der neue Eigentümer verwendete das Areal – durchaus widmungsgemäß – als Einkaufszentrum. Als jedoch der Betreiber 2007 um Umbauarbeiten zur Errichtung eines Restaurants mit Schanigarten ansuchte, begannen die Schwierigkeiten, aber auch die Versäumnisse der Behörden.

Diverse Zusagen der Bauwerber bezüglich Lärmschutz und Betriebszeiten wurden nicht eingehalten und ein Parkplatz in unmittelbarer Nähe der Betroffenen errichtet. Diesbezügliche Genehmigungen wurden erst nachträglich eingereicht, Beschwerden blieben wirkungslos.

Volksanwältin Brinek kritisiert die Baubehörde, weil diese diverse Einwendungen der Siedler gegen die Umbauten nur verzögere oder gar nicht beantworte, etliche Verfahren sind noch gar nicht abgeschlossen. Brinek dazu: „Die Behörden haben trotz mehrfacher massiver Beschwerden weggeschaut – kein einziger Antrag wurde fristgerecht erledigt! Ich fordere, dass die Verfahren rasch abgeschlossen werden, um endlich überprüfen zu können, ob die gesetzten Maßnahmen und Umbauten tatsächlich gesetzmäßig sind.“

 

Kosten für eine Grundabtretung, die nicht möglich ist

Ein Wiener Ehepaar hat bei der MA 64 ein Ansuchen um Bauplatzschaffung gestellt. Dafür müssten sie eine Ablöse für eine 76 Quadratmeter große Fläche vor dem Grundstück zahlen, schrieb die Behörde vor. Das Problem in diesem Fall: Die Fläche steht im Eigentum der ÖBB, ist Teil einer Gleisanlage und kann daher gar nicht erworben und an die Gemeinde abgetreten werden. Das erfuhren die Betroffenen aber erst, nachdem sie über 18.000 Euro Ablöse an den Magistrat bezahlt hatte. Das Geld wurde nach zwei Jahren Wartezeit refundiert, doch die Zinsen und Kostenersatz für ein undurchführbares Abtretungsverfahren wurden nicht abgegolten.

Die Volksanwaltschaft kritisiert in diesem Zusammenhang, dass die Behörde kein Ermittlungsverfahren durchgeführt hatte und somit erst später offenbar wurde, dass es sich um Eisenbahngrund handelte, der nicht gekauft und abgetreten werden kann.

Volksanwältin Brinek dazu: „Der Bescheid über diese Kosten war gesetzwidrig, daher fordere ich sowohl die Bezahlung von Zinsen als auch die Erstattung der angelaufenen Kosten für Rechtsanwalt und Ziviltechniker!“

 

Die Sendung kann auch sieben Tage nach Ausstrahlung in der ORF-TVTHEK abgerufen werden.