Kulturzentrum Mattersburg: Volksanwaltschaft stellt Behördenwillkür fest
Das Bundesdenkmalamt ignoriert ein Gutachten zum Kulturzentrum Mattersburg und stellt voreilig nur einen Teil des Gebäudes unter Denkmalschutz. Darüber hinaus entpuppt sich die weitere Argumentation des Gutachtens als nicht eindeutig, wurde jedoch von der Behörde nicht hinterfragt. Aufgrund der vorliegenden Unklarheiten stellt Volksanwältin Gertrude Brinek einen Missstand in der Verwaltung fest.
Die überparteiliche Plattform „Rettet das Kulturzentrum Mattersburg“ legte gegen den Bescheid des Bundesdenkmalamtes (BDA) Beschwerde bei der Volksanwaltschaft ein. Die Plattform fordert eine denkmalgerechte Gesamterhaltung des Objektes ein, während das BDA nur einen Teil des Gebäudes unter Denkmalschutz stellte. Das in den 1970er Jahren erbaute Kulturzentrum zähle zu einem der wichtigsten und innovativsten Vertreter des Betonbrutalismus in Österreich, argumentiert jedoch ein vom BDA in Auftrag gegebenes Gutachten. Bauten in diesem Stil seien mittlerweile rar. Von ungefähr 900 weltweit gelisteten Objekten stünden 23 in Österreich, elf davon im Burgenland. Das Kulturzentrum in Mattersburg sei dabei das letzte original erhaltene Kulturzentrum in Sichtbetonweise. Insgesamt handle es sich um „ein geschichtlich, künstlerisch und kulturell bedeutendes Denkmal mit Dokumentationsfunktion“, so das Gutachten.
Umso unverständlicher ist der vorliegende Bescheid, der nun bloß nur einen Teil der Fassade des Kulturzentrums Mattersburg unter Denkmalschutz stellt. „In seinem Bescheid kann das Bundesdenkmalamt dafür weder eine schlüssige noch eine vollständige Begründung liefern,“ kritisiert Volksanwältin Gertrude Brinek. „Das vorliegende Gutachten enthält zahlreiche Unklarheiten. Das Bundesdenkmalamt hat sich nicht näher damit auseinander gesetzt. Es hätte den Sachverständigen auffordern müssen, seine Einschätzung klarzustellen bzw. entsprechend zu ergänzen.“ Die Behörde hätte ihre Entscheidung auch näher begründen müssen. Einerseits argumentiert sie, dass der Verlust des Kulturzentrums Mattersburg zu einer „Beeinträchtigung des österreichischen Kulturgutbestandes“ führen würde, andererseits wurden jedoch nur drei Außenmauern des Nordtraktes unter Denkmalschutz gestellt.
„Der Bescheid ist widersprüchlich und für niemanden nachvollziehbar. Das Vorgehen der Behörde ist daher nicht rechtmäßig,“ stellt Brinek fest. Unter Denkmalschutz sollten nicht nur schöne, sondern auch historisch bedeutsame Gebäude gestellt werden.