Kuhglockenläuten darf nicht zu Strafen führen
Eine Landwirtin erhielt eine Strafe, da sich ihr Nachbar durch das Läuten einer Kuhglocke belästigt fühlte. Die Strafe beruht auf einer Entscheidung des nicht mehr bestehenden Unabhängigen Verwaltungssenats Steiermark, gemäß der die Haltung von Tieren mit Kuhglocken eine unzumutbare Belästigung darstellt. Die Volksanwaltschaft hält diese Bestimmung für verfehlt und befürchtet, dass dadurch Traditionen und Besonderheiten des ländlichen Raumes dem Lärmschutz zum Opfer fallen. Sie betont, dass das Läuten von Kuhglocken im Dorfgebiet als ortsüblicher Lärm anzusehen ist, der geduldet werden müsse.
Die Volksanwaltschaft verweist auf die Erkenntnis des Obersten Gerichtshofes, wonach im landwirtschaftlich genutzten Siedlungsgebiet Geräusche von artgerecht und in überschaubarer Zahl gehaltener Tiere hinzunehmen sind. Auch der Verwaltungsgerichtshof stellte fest, dass der Weidebetrieb mit Kühen, die Glocken tragen, eine am Land übliche Form der Tierhaltung ist. Die Steiermärkische Landesregierung kündigte an, derartige Fälle zu beobachten und die Strafbehörden gegebenenfalls zu sensibilisieren. Die Volksanwaltschaft wird diese Thematik weiter beobachten.