Kritik an Versäumnissen der Baubehörde Graz

26. August 2013

Ein Grazer Ehepaar klagt über die massive Lärmbelästigung in unmittelbarer Nachbarschaft. Im Jahr 2007 entstand am Nachbargrundstück ein Restaurant mit Gastgarten. Die Familie kritisiert, dass die Betreiber die gemachten Zusagen hinsichtlich des Lärmschutzes nicht eingehalten hätten. Die errichtete Lärmschutzwand weiche von der Baubewilligung ab. Außerdem würden sie nicht genehmigte Umbauarbeiten auf dem Grundstück durchführen.

Die Volksanwaltschaft bemängelt den Umgang der Baubehörde Graz mit den eingebrachten Beschwerden. Die anwohnende Familie erhielt entweder keine Antwort oder eine solche erst mit erheblicher Verspätung. So bewilligte die Behörde den Antrag der Restaurantbetreiber auf Änderung der Lärmschutzwand im Februar 2010. Da das Ehepaar die Effizienz der Wand nicht gegeben sah, berief sie gegen die Bewilligung. Über diese Berufung entschied die Behörde erst im Juli 2013 und wies sie ab. Im September 2011 erfolgte eine weitere Beschwerde wegen nicht genehmigter Parkplätze. Diese blieb bis heute unbeantwortet.

Die Volksanwaltschaft kann die von der Baubehörde Graz vorgebrachte Begründung für die Verzögerungen nicht nachvollziehen. Diese seien durch einen Wechsel bei den zuständigen SachbearbeiterInnen entstanden. „Das ist keine Rechtfertigung für eine mehrjährige Säumnis“, betont Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek. Die Baubehörde müsse den Beschwerden der AnrainerInnen nachgehen und Anträge fristgerecht erledigen, fordert Volksanwältin Brinek.