Kritik am Grunderwerbsteuergesetz

20. Jänner 2014

Mit dem Stabilitätsgesetz 2012 hat der Gesetzgeber die Verpflichtung eingeführt, dass Grunderwerbsteuererklärungen zwingend von einem Rechtsanwalt oder Notar eingebracht werden müssen. Der Käufer eines Grundstücks hat dadurch zusätzliche Honorarkosten zu tragen. Die zusätzlichen Kosten für Bürgerinnen und Bürger wurden mit rund 1 Million Euro geschätzt.

Das Finanzministerium begründet die Regelung damit, dass  auf diese Weise eine gleichmäßige Besteuerung erreicht werden soll. Außerdem soll sichergestellt werden, dass  die für die Erhebung der Immobilienertragsteuer notwendigen Daten in entsprechender Qualität übermittelt werden. Das Finanzministerium erhofft sich mit dieser Regelung zudem eine Beschleunigung der Verfahren.

Für Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek ist diese Argumentation nicht nachvollziehbar: „Bei allem Verständnis für das Bestreben der Finanzverwaltung, rasch und unkompliziert zu den erforderlichen Daten zu kommen – die verpflichtende Beauftragung eines Parteienvertreters ist bedenklich. Diese löst Honorarkosten aus, die der Käufer eines Grundstücks zu tragen hat“, kritisiert Brinek.

Brinek merkt an, dass die Finanzämter die notwendigen Daten für die Erhebung der Immobilienertragsteuer auch aus den jeweiligen Verträgen des Grundstückverkaufs erfassen können. Nach der derzeitigen Gesetzeslage muss der Käufer eines Grundstücks  außerdem auch dann einen Parteienvertreter mit der Meldung beauftragen, wenn gar keine Grunderwerbsteuer anfällt. Prinzipiell sei für den Abschluss eines Kaufvertrages über einen Grundstückerwerb kein Notar erforderlich, da die für die Eintragung ins Grundbuch erforderliche Beglaubigung der Unterschriften auch beim Bezirksgericht erfolgen kann. Das Argument der Beschleunigung der Verfahren lässt Brinek nicht gelten: dies ließe sich auf alle anderen Bereiche ausdehnen, in denen Steuererklärungen abzugeben sind.

Brinek regt folglich eine Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes an. „Der Käufer eines Grundstücks muss derzeit dafür zahlen, dass die Finanzverwaltung auf für sie einfachstem Weg an die erforderlichen Daten kommt. Dies ist für die Volksanwaltschaft nicht nachvollziehbar“, schließt Brinek.