Kritik am Asylgerichtshof: zu lange Verfahrensdauern

28. Jänner 2013

Jährlich wenden sich hunderte Menschen, die um Asyl ansuchen an die Volksanwaltschaft, da sie vergebens auf die Entscheidung ihres Asylantrages warten. Insgesamt 538 Menschen haben sich im Jahr 2012 bei der Volksanwaltschaft über den Asylgerichtshof beschwert. In 382 Fällen hat die Volksanwaltschaft  eine zu lange Verfahrensdauer festgestellt. Aus den Anliegen der Betroffenen wird deutlich: „Sie wollen endlich wissen, woran sie sind. Rechtsschutz kann nur effizient sein, wenn Verfahren in übersehbarer Zeit abgewickelt werden“, stellt Volksanwältin Mag.a Terezija Stoisits fest.

Der seit 1. Juli 2008 geschaffene Asylgerichtshof ist jene letztinstanzliche Stelle, bei der sich Asylwerbende über Bescheide des Bundesasylamts beschweren können. Der Asylgerichtshof ist dabei an eine gesetzliche Entscheidungsfrist von sechs Monaten gebunden. Da diese Frist häufig überschritten wird, wenden sich zahlreiche Asylwerbende mit Beschwerden an die Volksanwaltschaft.

Verzögerungen bei Neuverfahren, Verbesserungen bei Altverfahren

Die Beschwerden sind von 717 im Jahr 2011 auf 538 im Jahr 2012 zurückgegangen, die Situation hat sich insgesamt trotzdem verschärft. „Viele Beschwerden gehen auf das Jahr 2008 zurück. Und die Summe jener, die warten, wird immer mehr und nicht weniger." Bei zahlreichen Beschwerdefällen hat der Asylgerichtshof seit viereinhalb Jahren keine Verfahrensschritte getätigt. „Wer eine Beschwerde beim Asylgerichtshof erhebt, hört mitunter jahrelang nichts von der Behörde“, so Volksanwältin Stoisits.

Der Anteil der Beschwerden über Altverfahren hat sich jedoch reduziert. Altverfahren bezeichnen jene Verfahren, die der Asylgerichtshof vom 2008 geschlossenen Unabhängigen Bundesasylsenat übernommen hat. Während sich im Jahr 2011 noch ungefähr 20 Prozent der eingebrachten Beschwerden auf Altverfahren bezogen, sank dieser Anteil im Jahr 2012 auf weniger als fünf Prozent.

Unzureichende Unterstützung vom Asylgerichtshof

„Die Zusammenarbeit mit dem Asylgerichtshof ist leider unbefriedigend“, sagt Stoisits. Anfragen beantworte der Asylgerichtshof oft nur in allgemeinen Stellungnahmen, ohne auf den konkreten Einzelfall einzugehen oder Begründungen für Verfahrensverzögerungen zu nennen. Aufgrund der fehlenden Auskünfte des Asylgerichtshofes, kann die Volksanwaltschaft Asylwerbenden häufig keine genauere Prognose über das Ende ihres Asylverfahrens geben.

Mängel im System

„Die Volksanwaltschaft geht nicht davon aus, dass die einzelnen Richterinnen und Richter wenig arbeiten“, sagt Stoisits. „Im Gegenteil, sie arbeiten alle mit Hochdruck und tun alles was sie können, weil sie auch darunter leiden." Eine der Erklärungen für die Verfahrensverzögerungen sei wohl, dass es dort zu wenig Personal gebe.