Kostelka für weltweite Absicherung von Ombudsmann-Einrichtungen

13. November 2012

Budgetäre Kürzungen dürfen nicht auf Kosten der Bürgerrechte gehen

Volksanwalt Kostelka hat sich in seiner Funktion als Generalsekretär des International Ombudsman Instituts I.O.I. für die Stärkung von Bürgerrechten eingesetzt. Auf der I.O.I. Weltkonferenz, die vom 11. bis 16. November 2012 in Wellington, Neuseeland stattfindet, hat er eine entsprechende Deklaration eingebracht, mit der weltweit die Stellung und die finanzielle Absicherung von Ombudsmann-Einrichtungen gestärkt werden sollen.

„Auch in Zeiten knapper Budgets darf es zu keinen Einschränkungen bei Bürgerrechten kommen“, sagt Volksanwalt Kostelka. Bei Ombudsmann-Einrichtungen einzusparen, sei eine schlechte Form der Sparpolitik, denn dies würde nicht nur den Zugang zur Rechtsstaatlichkeit für alle Bürgerinnen und Bürger  einschränken, sondern auch zu weiteren Verzögerungen bei der öffentlichen Verwaltung führen.

Die Deklaration sieht außerdem vor, dass Ombudsmann-Einrichtungen generell starke Unterstützung und Rückendeckung erhalten sollen. Durch ihre unabhängige Arbeit seien sie bei Regierungen immer wieder in Missgunst geraten, wobei es sogar zu Inhaftierungen gekommen sei. In diesem Zusammenhang haben die I.O.I. Mitglieder die gerade aus der Haft entlassene Ombuds-Frau aus Malawi bei der Konferenz besonders herzlich begrüßt.

Die Generalversammlung des I.O.I. hat am 13. November 2012 die von Kostelka eingebrachte „Wellington Deklaration“ verabschiedet. Mit dieser wird nun signalisiert, dass auch in budgetär knappen Zeiten Bürgerrechte aufrechterhalten werden müssen. Kostelka bedankt sich an dieser Stelle für das Vertrauen des I.O.I., das Österreich mit 2009 den Sitz des Generalsekretariats übergeben hat.

 

Statutenreform legt neue Mitgliedskriterien für das I.O.I. fest

Bei der I.O.I Weltkonferenz hat die Generalversammlung am 13.November 2012 des Weiteren eine Statutenreform beschlossen. Kern dieser Reform sind neue Aufnahmekriterien und klare Mindeststandards für eine I.O.I.-Mitgliedschaft. Ziel ist es, alle Ombudsmann-Einrichtungen weltweit noch aktiver zu vertreten, und mehr Organisationen als bisher eine Mitgliedschaft zu ermöglichen.

Die Volksanwaltschaft hat in ihrer Funktion als Generalsekretariat unter Einbeziehung aller Mitglieder und Regionen einen entsprechenden Reformentwurf erarbeitet und im Oktober 2012 vorgelegt. Generalsekretär Kostelka freut sich, dass die Generalversammlung diesen nun  positiv abgesegnet hat. „Mit dieser Statutenreform  wird das International Ombudsman Institute noch mehr an Transparenz, Offenheit und Inklusivität gewinnen“, schließt Kostelka.