Kostelka: Vergeblich in die Pensionsversicherung eingezahlt?

28. Februar 2011

Herr N.N. erlitt 1962 als Beifahrer bei einem Autounfall eine Querschnittlähmung. Für den damals 17-jährigen und seine Familie ein harter Schicksalsschlag. Nach einer Rehabilitation war  Herr N.N. entschlossen, sich ins Leben zurück zu kämpfen, nachdem er zuvor seinen Arbeitsplatz verloren hatte. Er entschied sich, eine Handelsschule zu besuchen, die er nach Überwindung vieler Hürden auch erfolgreich abschloss. Ab 1972  wurde ihm eine geringe Invaliditätspension zuerkannt. Herr N.N. wollte es nicht allein dabei belassen und beantragte zeitgleich einen Gewerbeschein, um sich im Obst- und Gemüsehandel selbstständig zu machen.

Von 1972 bis 1999 lief alles gut und er zahlte regelmäßig Pensionsbeiträge in die gewerbliche Pensionsversicherung ein. Danach musste er die Erwerbstätigkeit krankheitsbedingt einstellen. Als er im April 2010 im Alter von 65 Jahren die Umwandlung der bestehenden Leistung in eine Alterspension verlangte, wurde für ihn eine Pensionshöhe von 412,50 Euro brutto errechnet - zehn Euro weniger, als er an Invaliditätspension bereits bezog. Waren die jahrzehntelangen Einzahlungen gänzlich umsonst gewesen? "Sie werden bereits 48 Jahre vom Staat erhalten, weshalb nun kein höherer Pensionsanspruch entsteht", meinte dazu ein Bediensteter der Pensionsversicherungsanstalt (PVA), der ihm bei einer Vorsprache in der Außenstelle Güssing die Zurückziehung des eingebrachten Antrages empfahl.

Herr N.N. wandte sich an Volksanwalt Dr. Peter Kostelka, um diese für ihn unverständliche Auskunft überprüfen zu lassen. Zugleich führte er an, dass er 27 Jahre lang nach bestem Wissen und Gewissen einer beruflichen Tätigkeit nachgegangen sei und es als beleidigend und unverschämt empfinde, mit welcher Selbstherrlichkeit ihm begegnet worden war.

Im Zuge des Prüfverfahrens der Volksanwaltschaft stellte die PVA fest, dass Herrn N.N. tatsächlich eine Pension in der Höhe von rund 830 Euro brutto zusteht. "Die PVA hat die Fehlleistung ausdrücklich bedauert und auch die gebührende Nachzahlung von 3.100 Euro bereits überwiesen" hält Volksanwalt Dr. Kostelka fest.

"Wer sich nicht sicher ist, ob eine Pensionsauskunft wirklich stimmt oder bei einer Vorsprache schlecht behandelt wurde, kann sich jederzeit an uns wenden", rät der Volksanwalt.