Kostelka: Probleme in Spitalsambulanz

5. Dezember 2011

Um seine Ohrenschmerzen behandeln und sich spezielle blutdrucksenkende Medikamente verschreiben zu lassen, suchte Herr N.N. die Ambulanz im Gesundheitszentrum Wien-Mitte auf. Zum einen aufgrund der Nähe zu seinem Arbeitslatz, zum anderen weil er dort ohnehin aufgrund seiner Diabetes behandelt wird. Doch wie bereits häufiger, war die Ambulanz an diesem Tag wegen der Erkrankung einer Fachärztin unerwartet geschlossen. Am Informationsschalter wurde Herrn N.N. geraten, die Ambulanz einer anderen Krankenanstalt aufzusuchen; was ihm aber nicht möglich war, weil er fürchten muss, seinen Arbeitsplatz zu verlieren, wenn sich krankheitsbedingte Abwesenheiten häufen. Für Herrn N.N. war unverständlich, wieso Schmerzpatienten nicht effizienter unterstützt werden.

Volksanwalt Kostelka hatte bereits ein amtswegiges Prüfverfahren zu diesem Fall eingeleitet, und die zuständige Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) um Stellungnahme gebeten, als die Gattin des Herrn N.N. ein weiteres Problem an die herantrug. Vor zwei Jahren wurde ihr Mann auf ein neues Diabetesmedikament umgestellt, welches nur in geringen Mengen abgegeben würde. Eine Verlängerung desselben sei für Herrn N.N. immer mit großem Aufwand verbunden; die Erkrankung von Fachärztinnen und -ärzten habe zu Schwierigkeiten geführt, da sich deshalb der bereits enge Zeitplan zur Weiterverschreibung des Medikaments um einige Tage verschob und Herr N.N. fast zwei Tage ohne sein Medikament auskommen musste.

In ihrer Stellungnahme an die Volksanwaltschaft erklärte die WGKK, dass es nicht möglich wäre, krankheitsbedingte Ausfälle von Fachärztinnen und –ärzten in Ambulanzen binnen weniger Stunden durch Betriebsfremde zu kompensieren. Die WGKK nahm den Beschwerdefall jedoch zum Anlass Maßnahmen zu setzen, um künftig sicherzustellen zu können, dass Akutpatientinnen und –patienten in ähnlich gelagerten Fällen durch ein aviso rasch Hilfestellungen von den zuständigen Fachambulanzen anderer Gesundheitszentren der WGKK erhalten können. Der Krankenversicherungsträger machte aber auch deutlich, dass die Verschreibung des an sich nicht kassenfrei erhältlichen Spezialmedikamentes an eine laufende Erfolgskontrolle geknüpft werden muss und es daher medizinisch unabdingbar ist, dass die Blutzuckerwerte des Herrn N.N. laufend kontrolliert werden. Dies bedinge sein persönliches Erscheinen.

Die WGKK entschuldigte sich aber ausdrücklich bei Herrn N.N. für die entstandenen Probleme und betonte, dass die, in das Geschehen involvierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den mangelhaften Ablauf aufmerksam gemacht wurden.