Kostelka: Hinterbliebene von verunglücktem Soldaten brauchen Hilfe

13. März 2012

Der 20-jährige Korporal N.N. hatte sich verpflichtet ein Jahr freiwillig zu dienen und leistete gerade seinen Ausbildungsdienst beim Österreichischen Bundesheer als es im Oktober 2009 zu einem tragischen Unfall am Truppenübungsplatz Allensteig kam: N.N. war mit vier anderen Soldaten in einer Panzerhaubitze im Einsatz als eine aus dem Jahr  1987 stammende Sprenggranate beim Abschuss noch im Laderaum explodierte. N.N. war sofort tot, ein neben ihm stehender Grundwehrdiener überlebte schwer verletzt. Überprüfungen der Untersuchungskommission des Militärkommandos Niederösterreich ergaben, dass ein technisches Gebrechen der Munition (eine Fehlfunktion des 16 Jahre alten Zünders) die Ursache für diesen folgenschweren Unfall war.

Der Tod eines Kindes stürzt die Hinterbliebenen, Familie gleichwohl wie Freunde,  stets in eine schwere Lebenskrise. Auch wenn im konkreten Fall rasch Klarheit über die technischen Fakten des Unfalls herrschte, so verstärkte sich das Leid der Eltern von N.N. dadurch, dass sie sich vom Bundesheer völlig im Stich gelassen fühlten. Es habe natürlich Trauerbekundungen gegeben, aber darüber hinaus hätten die Eltern des Verstorbenen keinerlei Aufklärung oder Information über mögliche Hilfestellungen erhalten. Insbesondere die Mutter von N.N. fand keine Möglichkeit ihrer Enttäuschung und Hilflosigkeit gegenüber den Heeresverantwortlichen auszudrücken. Überwältigt von der Trauer kämpft Sie auch zwei Jahre nach dem Tod des Sohnes immer noch mit den Auswirkungen eines posttraumatischen Syndroms. Sie würde dringend psychotherapeutische Hilfe benötigen, kann diese jedoch aus finanziellen Gründen nicht in Anspruch nehmen. Zuschüsse der Krankenversicherungsträger würden nur ein Drittel der Ausgaben decken und eine Kostenübernahme ist selbst in tragischen Fallkonstellationen weder nach dem Heeresversorgungsgesetz (HVG) noch in den Sozialversicherungsgesetzen vorgesehen.

Volksanwalt Dr. Peter Kostelka hat sich dieses tragischen Falls angenommen und musste im Zuge eines Prüfverfahrens  feststellen, dass die Heeresbehörde offenbar völlig verabsäumt hatte das für den Vollzug des HVG zuständige Bundessozialamt über den tragischen Unfall zu informieren! Nach Einschaltung der Volksanwaltschaft werden Bedarf und Hilfsmöglichkeiten für die Eltern von N.N. nun durch das Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz gründlich abgeklärt und entsprechende Schritte zur Unterstützung gesetzt werden.

„Das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport hat im Fall einer Schädigung eines Soldaten oder einer Soldatin im Dienst für eine angemessene Betreuung der nahen Angehörigen zu sorgen“, nimmt Volksanwalt Kostelka zu diesem Fall Stellung. Neben der Erledigung der Formalitäten inkludiere dies insbesondere auch die psychologische Unterstützung der Angehörigen bzw. deren Aufklärung über mögliche Hilfestellungen wie  Selbsthilfegruppen etc. Eltern die durch den Tod eines Kindes ohnehin schon schwer traumatisiert sind sollten nicht auch noch von den zuständigen Behörden alleingelassen werden. Ein Kriseninterventionsteam müsste unterstützend zur Seite stehen und die Hinterbliebenen darüber informieren welche Versorgungsleistungen sie eventuell in Anspruch nehmen könnten und welche Stellen diese zu erbringen haben.

Auch die Hinterbliebenen von im Dienst getöteten Soldatinnen und Soldaten brauchen mitunter professionelle Hilfe. Deshalb fordert Volksanwalt Kostelka eine Übernahme der Kosten für die psychologische Betreuung der Angehörigen. In diesem Zusammenhang würde sich insbesondere die Einrichtung eines Notfallfonds für Hinterbliebene anbieten, aus dessen Mitteln rasch und unbürokratisch geholfen werden könnte.