Kostelka: Bienensterben muss bekämpft werden

17. April 2012

Auf Initiative der Volksanwaltschaft hat der Europäische Ombudsmann, P. Nikiforos Diamandouros, eine Untersuchung darüber eingeleitet, ob die Europäische Kommission angemessene Maßnahmen ergriffen hat, um die erhöhte Bienen-Sterblichkeit in der EU zu bekämpfen, die möglicherweise auf bestimmte Pflanzenschutzmittel zurückzuführen ist. Zuvor hatte sich die Volksanwaltschaft beschwert, die Kommission habe es versäumt, neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen, die für eine Einschränkung dieser Pflanzenschutzmittel sprechen. Der Ombudsmann hat die Kommission aufgefordert, bis zum 30. Juni 2012 eine Stellungnahme einzureichen.

Bestimmte Pflanzenschutzmittel als mögliche Ursache

Die Kommission hat eine Reihe von Pflanzenschutzmitteln, sogenannte Neonicotinoide, zugelassen. Die entsprechende Verordnung sieht eine Überprüfungsmöglichkeit für die Zulassung von Substanzen vor, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse Grund zur Annahme geben, dass sie die Zulassungs-Kriterien nicht länger erfüllen, weil sie z. B. Gesundheitsschäden bei Tieren auslösen.

Der Volksanwaltschaft zufolge lassen Beobachtungen von Bienenzüchtern und neue wissenschaftliche Erkenntnisse vermuten, dass bestimmte Neonicotinoide in den vergangenen Jahren zu einer erhöhten Bienen-Sterblichkeit geführt haben.

Das Problem der erhöhten Bienen-Sterblichkeit war auch Thema verschiedener parlamentarischer Anfragen an die EU-Kommission. Im Jahre 2011 erklärte die EU-Kommission, ihr sei die Toxizität der Neonicotinoide bekannt. Ihre Nutzung solle jedoch möglich bleiben, solange die Bedenklichkeits-Schwelle nicht überschritten werde. 

Dem Beschwerdeführer zufolge hat es die EU-Kommission versäumt, das Problem der Bienen-Sterblichkeit, die möglicherweise auf bestimmte Neonicotinoide zurückzuführen ist, angemessen zu behandeln. Die EU-Kommission müsse neue wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen und Maßnahmen einleiten, um das Problem zu lösen, z. B. durch eine Überprüfung der Zulassung betroffener Substanzen.