Kostelka: Ausbildung gerettet

18. Oktober 2010

Das AMS lehnte zunächst den Ausbildungswunsch einer arbeitslosen Mutter aus Formalgründen ab. Durch das Eingreifen der Volksanwaltschaft konnte Frau N.N. aber doch noch ihr Ziel erreichen

Frau N.N., demnächst 42 und geschiedene Mutter dreier Söhne war arbeitslos und wollte ihr Schicksal wieder selbst in die Hand nehmen. Aus diesem Grund beschloss sie, sich zur Pflegehelferin ausbilden zu lassen. Nachdem sie die Aufnahmeprüfung der Schule für Sozialberufe in Horn bestanden hatte, war sie optimistisch, in absehbarer Zeit wieder im Arbeitsleben Fuß fassen zu können. Jedoch durchkreuzte das AMS Frau N.N.’s hoffnungsvolle Pläne.

Als Frau N.N. beim AMS um eine Förderung ansuchte, teilte man ihr mit, dass sie auf Grund einer seit Juni 2010 gültigen Verordnung die Voraussetzungen nicht zur Gänze erfülle. Sie bräuchte einen Kooperationspartner, der bereit wäre, einen Bildungszuschuss von EUR 200 monatlich zu leisten und eine Jobgarantie abzugeben. Einen solchen Partner hatte Frau N.N. nicht. Sie sollte daher auch keine Unterstützung vom AMS erhalten.

Da Frau N.N. die Ablehnung ihres Ansuchens nicht einfach hinnehmen wollte, wandte sie sich an die Volksanwaltschaft. Für Volksanwalt Kostelka waren die Voraussetzungen für eine solche AMS-Förderung zu restriktiv und unrealistisch. Er erreichte, dass Frau N.N. ihre Ausbildung zur Pflegehelferin über eine andere Qualifizierungsschiene absolvieren kann. „Es ist inakzeptabel, dass das AMS eine solche Förderung aus Formalgründen ablehnt“, zeigte sich Kostelka erleichtert über den positiven Ausgang.

In der Zwischenzeit hat Frau N.N. den theoretischen Teil des Auswahlverfahrens, das sie zum Kursbesuch berechtigt, bereits bestanden. Wenn sie auch noch den mündlichen Teil besteht, wird sie dank der Hilfe der Volksanwaltschaft eine Chance haben, ihre Vorstellungen von einer sicheren beruflichen Zukunft zu verwirklichen.