Konflikt um eingefrorene Wasserleitung

2. März 2013

Konflikt um eingefrorene Wasserleitung

In Hof bei Salzburg ist die Wasserzuleitung eines alten Hauses im Vorjahr eingefroren. Die Hausbesitzer geben ihrem Nachbarn die Schuld, dieser hätte auf dem angrenzenden Grundstück einen neuen Stall errichtet, Erde abgetragen und dadurch verlaufe die Leitung nicht mehr in der vorgeschriebenen Tiefe. Die betroffene Familie wandte sich an die Gemeinde, doch diese wurde nicht tätig. Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek hält fest, dass sowohl nach den Bestimmungen des Gesetzes als auch der gemeindeeigenen Wasserleitungsverordnung die Gemeinde für die Instandhaltung zuständig ist. Fakt ist auch, dass die Wasserleitung jahrzehntelang nicht eingefroren ist und daher durchaus ein Zusammenhang mit den Bautätigkeiten am Nachbargrundstück bestehen könnte. Brinek dazu: „Vorerst ist die Gemeinde verpflichtet, die Wasserleitung auszugraben und Ursachenforschung zu betreiben. Wenn geklärt ist, auf wessen Grundstück sich die Schwachstelle befindet, können die entstandenen Kosten zugeteilt werden.“

 

Nachgefragt:  Tierpark -  Anrainer in Sorge

Die Anrainer des Tierparks im niederösterreichischen Kernhof sind seit geraumer Zeit in großer Sorge. Sie fürchten, dass einer der weißen Tiger aus dem - ihrer Meinung nach nur unzulänglich gesicherten - Gehege entkommen könnte. Insgesamt hätte der Tierpark-Betreiber für einige Bauten keine Bewilligung, nun liegen Ergebnisse der Überprüfung durch die Volksanwaltschaft vor: Volksanwältin Brinek berichtet, dass mittlerweile  der Stall, der Aussichtssteg, das Freigehege, die Kassa, das Buffet und das Souvenirgebäude den entsprechenden Bewilligungsverfahren unterzogen wurden. In diesen Verfahren konnten die Anrainer nunmehr ihre Rechte geltend machen. Teilweise sind die Verfahren abgeschlossen, in manchen Bereichen sind noch Rechtsmittel offen. Ebenso überprüfte die Gemeinde auf Empfehlung der Volksanwaltschaft die Standfestigkeit des Felsen im Steinbockgehege. In der Frage der Flächenwidmung hat ein Nachbar den Verfassungsgerichtshof angerufen, dieser wird entscheiden, ob die Flächenwidmung dem Gesetz entspricht.

 

Die Sendung kann auch sieben Tage nach Ausstrahlung in der ORF-TVTHEK abgerufen werden.