Kommissionen: Menschenrechtskontrolle mit neuen Expertinnen und Experten
Die diesbezüglichen Ausschreibungen erfolgten bereits im Jänner 2015, um eine fristgerechte Aufnahme der Tätigkeit am 1. Juli 2015 sicherzustellen. Von insgesamt 64 Bewerberinnen und Bewerbern für die Stellen der Kommissionsleiterinnen und -leiter wurden 14 Personen von den Mitgliedern der Volksanwaltschaft zu einem jeweils 45 minütigen Bewerbungsgespräch eingeladen, an dem auch Vertreterinnen und Vertreter des Menschenrechtsbeirats mitwirkten.
Nach Anhörung des Menschenrechtsbeirates am 27. März 2015 zu dem Bestellvorschlag erfolgte die formelle Bestellung der Kommissionsleiterinnen und -leiter durch einen einstimmigen Beschluss der Mitglieder der Volksanwaltschaft.
Für die Kommission Tirol/Vorarlberg wurde die Universitätsprofessorin für Strafrecht und Strafprozessrecht Univ. Prof. Dr. Verena Murschetz, für die Kommission Steiermark/Kärnten die Leiterin der Suchtforschung und -therapie am Zentrum für Public Health der Medizinischen Universität Wien Univ. Prof. Dr. Gabriele Fischer und für die Kommission Wien/Niederösterreich der ehemalige Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien Univ. Prof. DDr. Heinz Mayer ausgewählt.
Gemeinsam mit den bereits seit 1. Juli 2012 tätigen Kommissionsleitern Privat-Doz. az. Prof. Dr. Reinhard Klaushofer (Kommission Oberösterreich/Salzburg), ao. Univ. Prof. Dr. Ernst Berger (Kommission Wien) und RA Mag. Franjo Schruiff, LL.M (Kommission Niederösterreich/Burgenland) decken die neu bestellten Leitungspersönlichkeiten aufgrund ihrer fachlichen Expertise im Bereich der Menschenrechte und ihrer langjährigen Erfahrung das breite Mandat der Volksanwaltschaft ab.
In einem weiteren Schritt wählten die Mitglieder der Volksanwaltschaft nach einem intensiven Auswahlverfahren sowie der Anhörung des Menschenrechtsbeirates und der betroffenen Kommissionsleitungen am 5. Mai 2015 aus über 600 Bewerbungen 29 Expertinnen und Experten für die verantwortungsvolle Tätigkeit der Kommissionsmitglieder aus. Von diesen haben bereits 13 in den vergangenen drei Jahren Erfahrung als Kommissionsmitglied der Volksanwaltschaft gesammelt.
Durch die multidisziplinär zusammengesetzten Kommissionen kann die Volksanwaltschaft auf wertvolle Expertise aus den Bereichen der Psychiatrie, Rechtswissenschaften, Pflege, Sozialpädagogik und Medizin sowie auf Fachwissen von Selbstvertreterinnen zurückgreifen. Damit ist sichergestellt, dass Vor-Ort-Kontrollen in Einrichtungen, in denen es zum Entzug oder zur Einschränkung der persönlichen Freiheit kommt oder kommen kann (z.B. in Justizanstalten oder Pflegeheimen) von fachlich höchst qualifizierten Expertinnen und Experten durchgeführt werden.
Die Kontrolle erstreckt sich auch auf Einrichtungen und Programme für Menschen mit Behinderungen und die Beobachtung und Begleitung von Akten unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, etwa bei Abschiebungen, Demonstrationen und Polizeieinsätzen.
Zu Beginn setzten sich die sechs Kommissionen aus insgesamt 48 Mitgliedern zusammen, sechs Mitglieder mehr als die gesetzliche Mindestanzahl.
Neu ist seit Juli 2015, dass alle Kommissionen um ein weiteres Mitglied verstärkt wurden. Die Kommissionen bestehen nunmehr aus je 8 Mitgliedern und einer Kommissionsleiterin bzw. einem Kommissionsleiter. Insgesamt 54 Fachleute bringen ihre Expertisen breit gefächert in die Arbeit der Kommissionen ein. Mit der neuen Zusammensetzung der Kommissionen ist daher gewährleistet, dass die Volksanwaltschaft ihr präventives Kontrollmandat wahrnehmen und Risikofaktoren für Menschenrechtsverletzungen frühzeitig erkennen und abstellen kann.
Mehr Informationen über die Leitungen und Mitglieder der Kommissionen finden Sie hier.