Keine Zufahrt nach Straßensanierung
Die Eigentümer eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks im Lungau sind fassungslos. Ihre Zufahrtsmöglichkeit über einen Bahnübergang wurde nach Sanierungsarbeiten einfach gesperrt. Die Steirischen Lokalbahnen und die Gemeinde Ramingstein spielen sich gegenseitig den Ball zu – für die betroffenen Eigentümer wurde jedoch keine annehmbare Lösung gefunden.
Der von den Grundstückseigentümern seit Jahrzehnten benützte Mitterbergweg führt über einen Bahnübergang. Für diesen Übergang liegt eine eisenbahnrechtliche Bewilligung aus dem Jahr 1982 vor, die besagt, dass die Steigung nicht über 20 % betragen darf. Durch die Sanierung des Weges durch die Gemeinde wurde jedoch das Straßenniveau um 12 cm erhöht und der Bahnübergang daraufhin gesperrt. Ebenso betroffen ist der Hydrografische Dienst, der auf dem Grundstück eine Messstation betreibt.
Die Volksanwaltschaft kritisiert, dass die Gemeinde vor Sanierungsbeginn kein Einvernehmen mit den Bahnbetreibern hergestellt hat, obwohl ihnen die eisenbahnrechtliche Bewilligung bekannt sein müsste. Die nun im Verhandlungsweg erreichte alternative Überfahrtsmöglichkeit über private Grundstücke ist aus Sicht der Volksanwältin bestenfalls eine Übergangslösung. Volksanwältin Brinek dazu: „Es ist nicht akzeptabel, dass die Betroffenen ein gesichertes Recht gegen eine Duldung von Nachbareigentümern eintauschen müssen. Ich fordere die Gemeinde auf, gemeinsam mit dem Bahnbetreiber eine Lösung im Sinne des Eigentümers zu erarbeiten!“
Nachgefragt: Streitfall Privatzimmervermietung
Im Falle jener Familie aus Obertraun, die sich über die vermeintlich gesetzeswidrige Privatzimmervermietung in der Nachbarschaft beschwert hatte, fordert Volksanwältin Brinek nun eine Klarstellung zum OÖ-Tourismusgesetz. Kritisiert wurde, dass der Eigentümer des Hauses nicht - wie im Gesetz vorgesehen - mit den Gästen unter einem Dach wohne. Nach Ausstrahlung der Sendung hat die Gemeinde noch einmal eine Überprüfung vorgenommen. Nach Monaten stellt sich nun heraus, dass es offenbar zu einem „mündlichen Mietvertrag“ mit jener Person, die die Vermietung betreibt, gekommen ist.
Einmal mehr fordert Brinek regelmäßige Überprüfungen seitens der Gemeinde, ob die jetzige „Betreiberin“ die Privatzimmer tatsächlich auf eigene Rechnung vergibt beziehungsweise mit den Gästen unter einem Dach wohnt: „Mir ist durchaus bewusst, dass diese Überprüfungen aufwendig und schwierig sind. Um künftig Umgehungen zu vermeiden, fordere ich eine Präzisierung im OÖ Tourismusgesetz!“
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