Keine Verständigung vom Tod eines Angehörigen

3. Juni 2023

Ein Wiener starb alleine in seiner Wohnung und wurde erst nach einiger Zeit entdeckt. Ein aufmerksamer Nachbar verständigte die Polizei und informierte sie auch, dass es in der Nähe wohnende Angehörige geben müsse. Die Polizei protokollierte indessen, dass keine Angehörigen ermittelt werden konnten und leitete dies auch an den zuständigen Notar weiter. Als Tage nach dem Auffinden des Mannes Angehörige Nachschau halten wollten, da er zur Familienweihnachtsfeier nicht gekommen war, fanden sie die Wohnung bereits leer vor. Es stellte sich heraus, dass der Mann an einem Herzinfarkt gestorben war. Er wünsche sich, so der Beschwerdeführer bei der Volksanwaltschaft, dass beispielsweise der Polizei Kompetenzen eingeräumt werden, etwaige Verwandtschaftsverhältnisse zu eruieren, damit solche Fälle künftig nicht mehr passieren könnten.

Der in der Sendung anwesende Sprecher der Notariatskammer räumt ein, dass es Aufgabe des Notars sei, nach allfälligen Erben zu suchen. Prinzipiell sei jedoch jeder Fall individuell zu betrachten. Notarinnen und Notare als Gerichtskommissäre seien von den ihnen zur Verfügung gestellten Informationen abhängig. Sie wählten in der Regel den einfachsten Weg, um an Informationen zu gelangen; dies wären Auskunftsgeber.

Das Innenministerium gab in einer Stellungnahme bekannt, dass eine Kontaktaufnahme mit Verwandten nur möglich sei, wenn diese an derselben Adresse wohnten wie der Verstorbene oder deren Kontaktdaten auf einem nicht gesperrten Handy oder einem offen herumliegenden Adressbuch zugänglich seien. Außerdem habe die Polizei keine Ressourcen gehabt, sich der Verständigung von Verwandten anzunehmen.

Volksanwalt Walter Rosenkranz erklärte, dass ein Verschulden keiner einzelnen Partei zugeordnet werden könnte. Gemeinden dürften aus Datenschutzgründen nicht eruieren, ob es in einem Todesfall lebende Verwandte gäbe; die Polizei dürfe dies nur, wenn ein Verbrechen vermutet werde. Eine klare Kompetenzzuteilung, wer in solchen Fällen Verwandte zu verständigen habe, gebe es derzeit nicht. „Die Volksanwaltschaft wünscht sich deshalb vom Innenministerium eine klare Regelung, vielleicht in Form einer Check-Liste, wie in solchen Fällen vorzugehen ist. Vorstellbar wäre auch, diese Kompetenz den Bestattern einzuräumen“, so Walter Rosenkranz.

 

Nachgefragt: Platzmangel an der AHS Feldbach

An der AHS Feldbach mussten viele Kinder, die sich um einen Schulplatz beworben hatten, abgewiesen werden, da es nur eine einzige erste Klasse gab. Auch die Zuteilung der Plätze sei nicht nachvollziehbar gewesen, beschwerten sich betroffene Eltern bei Volksanwalt Walter Rosenkranz. Bei der Erstausstrahlung des Falls im November 2022 forderte auch er eine Ausweitung der Schulplatzkapazitäten am Standort Feldbach.

Bildungslandesrat Werner Amon, der in der Sendung zugeschaltet wurde, kündigte an, dass ab dem kommenden Schuljahr eine zweite erste Klasse installiert werde. Dies entspreche auch dem beobachteten Bedarf in der Region, wo bisher zwei Klassen pro Schuljahr abgewandert wären. Volksanwalt Rosenkranz zeigte sich über diese Entwicklung erfreut: „Das ist ein schöner Erfolg für die Bildungspolitik und auch für die Sendung Bürgeranwalt!“