Keine Staatsbürgerschaft für Nachfahrin eines NS-Opfers

21. Oktober 2023

Eine Frau hatte sich an die Volksanwaltschaft gewandt, da sie Probleme bei der Erlangung der Staatsbürgerschaft hatte. Anspruch auf die österreichische Staatsbürgerschaft haben seit 2022 alle Nachkommen von Personen, die als österreichische Staatsbürger, als Staatsangehörige eines Nachfolgerstaats der österreich-ungarischen Monarchie oder als Staatenlose vom NS-Regime verfolgt wurden. Der jüdische Großvater der Beschwerdeführerin, einer US-Bürgerin, die in Deutschland lebt, versteckte sich während des Kriegs auf einer Alm in Liezen.

Einen Antrag der Frau auf Verleihung der Staatsbürgerschaft lehnte die MA 35 ursprünglich mit der Begründung ab, dass die Großeltern laut Unterlagen nicht jüdisch, sondern katholisch und daher keiner Verfolgung ausgesetzt gewesen wären. Die Volksanwaltschaft prüfte den Akt und stellte fest, dass aus den von der Antragstellerin vorgelegten Unterlagen deutliche Hinweise auf die jüdische Abstammung ersichtlich waren. Noch in der Sendung gab der Abteilungsleiter der MA 35 bekannt, dass der Antrag der Frau aufgrund von zwischenzeitlich aufgefundenen zusätzlichen Dokumenten positiv erledigt werden konnte. Neue Dokumente, die in den Opfer-Datenbanken eingetragen worden seien, hätten die jüdische Abstammung der sogenannten „Ankerperson“, des Großvaters, eindeutig belegt. Recherchen der MA 35 erfolgten in Kooperation mit dem Außenministerium und der Israelitischen Kultusgemeinde. 25.000 Anträge seien so bereits positiv erledigt worden.

Die Volksanwaltschaft kritisierte am Vorgehen der MA 35, dass man sich bei der anfänglichen Ablehnung des Antrags auf ein einziges Dokument versteift, andere Dokumente jedoch zu wenig berücksichtigt hatte. So hätten auch tatsächliche Zeitzeugen, etwa eine Tante, befragt werden können. Die Beweiswürdigung der MA 35 sei somit mangelhaft gewesen. Volksanwalt Walter Rosenkranz zeigte sich aber erfreut: „Es kommt nicht oft vor, dass ein Beschwerdefall noch während der laufenden Sendung gelöst werden kann. Das für die Frau wichtige Verfahren konnte so positiv abgeschlossen werden.“

 

Nachgefragt: Nichteinschreiten bei nächtlichem Partylärm

Bereits im Juni 2023 wurde in „Bürgeranwalt“ der nächtliche Lärm bei den Wientalterrassen diskutiert. Nacht für Nacht werde auch lange nach Mitternacht noch Musik gemacht, gesungen und gegrölt, sodass Anrainerinnen und Anrainer ihrer Nachtruhe beraubt würden. Während der Sommermonate sei es aufgrund der Temperaturen zudem unmöglich, die Fenster wegen des Lärms geschlossen zu halten.

Die Landespolizeidirektion Wien räumte in einer Stellungnahme die Lärmentwicklung ein und sagte zu, die Örtlichkeit regelmäßig zu bestreifen, vereinzelt seien auch bereits Anzeigen wegen des Lärms aufgenommen worden. Der Lärm sei großteils jedoch nicht strafbar, also weder ungebührlich noch störend. Die Stadt Wien lehnte eine bauliche Veränderung, sodass der Bereich etwa ab Mitternacht gesperrt werden könnte, ab, da andernfalls der Erholungswert des Bereichs gefährdet wäre.

Volksanwalt Rosenkranz bezweifelte, ob der Bereich der Wientalterrassen vierundzwanzig Stunden geöffnet sein müsse, um einen Erholungswert zu garantieren: „Der falsche Weg für die Bewohnerinnen und Bewohner wäre es jedenfalls, zu resignieren und sich nicht mehr bei der Polizei zu beschweren. Wo keine Beschwerden registriert werden, scheint nämlich alles in Ordnung zu sein.“ Die Volksanwaltschaft werde das Nichteinschreiten der Stadt in ihrem nächsten Bericht an den Wiener Landtag als Missstand einstufen und beobachten, wie darauf reagiert werde. Dass die Stadt Wien keine Lösungsbereitschaft zeigt, sondern sich auf Gespräche der Bezirksvorstehung mit den Besuchern der Wientalterrasse – vor allem jungen Menschen – berief, kritisierte er, weil damit keinerlei Lösung für die Anrainerinnen und Anrainer zu erzielen sei. Diese hätten ein Recht auf Nachtruhe, was durch eine Absperrung ab einer bestimmten Nachtzeit erreichbar sei.