Kein Versicherungsschutz für Lesepatinnen und Lesepaten?

11. Februar 2015

Eine engagierte Pensionistin war im Schuljahr 2013/14 als Lesepatin in der Volksschule Alt Erlaa tätig. Ihre ehrenamtliche Tätigkeit übte sie während des regulären Unterrichts ca. ein bis zwei Stunden wöchentlich aus. Im Mai 2014 kam sie in der Schule zu Sturz und verletzte sich schwer an der Schulter. Die Genesung gestaltete sich schwierig. Verursacht hatte den Sturz ein im Bereich der Eingangstüre ungünstig platzierter Teppich. Durch die aufwändigen Behandlungen entstanden der Wienerin Kosten, die durch die Krankenversicherung nicht gedeckt waren. Weder der Wiener Stadtschulrat noch der Direktor der Schule fühlten sich für den Ersatz des Schadens zuständig.

Grundsätzlich können sich freiwilliger Helferinnen und Helfer unentgeltlich durch einmalige Registrierung unter www.diehelferwiens.at/versicherung-privatpersonen versichern. Die „Wiener Versicherung für Freiwillige“ der Wiener Städtischen Versicherung bietet einen umfassenden Haftpflicht- und Unfallschutz bei elementaren Katastrophen, in der Altenbetreuung, bei Hilfestellungen in sozialen Notfällen sowie bei Erste Hilfe Leistungen an. Gemeinnützige Organisationen wie etwa die Caritas bieten Lesepatinnen und Lesepaten auch die Möglichkeit, für Kinder oder ältere Menschen tätig zu werden und versichern ihre Helferinnen und Helfer.

Seit dem Schuljahr 2014/15 müssen Lesepatinnen und Lesepaten eine Vereinbarung unterschreiben, mit der jegliche Haftung für Schäden, die im Rahmen ihrer Tätigkeit entstehen, ausgeschlossen wird. In diesem Formblatt wird auf die Möglichkeit einer unentgeltlichen freiwilligen Selbstversicherung (www.diehelferwiens.at) hingewiesen. Die Stadt Wien teilte Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer aber mit, dass dieser Versicherungsschutz für Lesepatinnen und Lesepaten nicht zur Verfügung steht.

„Ein Haftpflicht- und Unfallschutz für diese engagierten Menschen ist jedenfalls erforderlich“, so Volksanwalt Fichtenbauer. Sollte die Stadt Wien der Meinung sein, dass die bestehende Versicherung diese Tätigkeit nicht deckt, so möge sie sich mit ihrem Versicherungsunternehmen in Verbindung setzten und einen Versicherungsschutz für diese etwa 1.300 Personen ausverhandeln. „Der Nutzen wird die Kosten bei Weitem übersteigen“, ist sich Fichtenbauer sicher.

Nachgefragt: Altlastensanierung in Angern an der March

Am 6. April 2013 berichtete der „Bürgeranwalt“ über eine gesundheitsgefährdende Altlast in Angern an der March. Eine Bewohnerin hatte ausgeforscht, dass eine von 1860 bis 1924 bestehende Teerfabrik unter einer ganzen Siedlung im Boden stark belastende Stoffe hinterlassen hatte. Auch die Behörden kamen zu dem Schluss, dass vor allem die polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) eine erhebliche Gesundheitsgefährdung darstellen und wiesen die Altlast bereits seit 2003 im Altlastenatlas aus. Im Jahr 2012 nach jahrelangen Untersuchungen klassifizierten sie die Altlast mit der Prioritätenklasse 1. Eine Sanierung lag demnach in höchstem öffentlichem Interesse.

Dennoch dauerte es bis ins Jahr 2015 bis eine Sanierung in Angriff genommen wurde. In der ersten Phase wird nun die Oberfläche in der Höhe von ca. 50 cm abgetragen. Über die notwendigen weiteren Maßnahmen – die Altlast liegt wesentlich tiefer – ist noch nicht endgültig entschieden. Das Amt der NÖ Landesregierung hatte eine Firma beauftragt. Diese bestritt jedoch, die Nachfolgerin der ehemaligen Teerfabrik zu sein und erhob Beschwerde an das NÖ Landesverwaltungsgericht. Volksanwalt Fichtenbauer plädiert dafür, dass das Lebensministerium mit der Sanierung in Vorlage tritt und sich danach das Geld von der Nachfolgefirma – so überhaupt eine feststellbar ist - zurückholt.