Kein Pensionistenausweis für Landeslehrerin in NÖ

1. April 2023

Eine kürzlich pensionierte Volksschullehrerin versuchte bei der Bildungsdirektion für NÖ einen Pensionistenausweis zu bekommen. Unter Hinweis, dass das Unterrichtsministerium dies seit 2019 untersagt hätte, wurde ihr die Ausstellung jedoch verweigert. Die Gesundheitskasse BVAEB, bei der die Lehrerin versichert ist, lehnte die Ausstellung des Pensionistenausweises ebenfalls ab, da sie für Landeslehrerinnen und Landeslehrer nicht zuständig sei. Schließlich informierte die Bildungsdirektion die Frau, dass sie statt des Ausweises auch ihren Pensionierungsbescheid gemeinsam mit einem amtlichen Lichtbildausweis vorlegen könnte. Der Bescheid enthält allerdings viele persönliche Daten, der Pensionistenausweis dagegen nur die benötigten Informationen. Da der Bescheid als Ersatz in der Handhabung außerdem umständlich sei, wandte sich die Frau an die Volksanwaltschaft. Volksanwalt Dr. Walter Rosenkranz prüfte den Fall.

Ein Test der ORF-Redaktion zusammen mit der Frau bei einer Therme in Niederösterreich ergab, dass die Mitarbeiterin an der Kasse den Bescheid zusammen mit dem Lichtbildausweis akzeptiert hätte. Die Lehrerin berichtete aber, dass sie den Grund für die Vorlage des Bescheides wortreich habe erklären müssen und sich mehrere Mitarbeiter über ihren Bescheid gebeugt hätten, um diesen zu lesen. Alle seien bemüht gewesen, doch die befürchtete Umständlichkeit habe sich bewahrheitet.

Beim Pensionistenausweis handle es sich um eine Serviceleistung, welche die meisten Pensionistinnen und Pensionisten in Österreich mit dem Pensionierungsbescheid oder im Zuge der jährlichen Pensionsmitteilung erhielten, so Volksanwalt Rosenkranz. „Dass – wie auf der Serviceseite oesterreich.gv.at steht – ‚jeder‘ den Pensionistenausweis bekommt, stimmt leider nicht. Für die Ausstellung eines Pensionistenausweises bedarf es keiner Rechtsgundlage, da er kein amtlicher Lichtbildausweis ist“, ortete Rosenkranz hauptsächlich einen fehlenden Willen. Warum nur Pensionistinnen und Pensionisten, die von der PVA betreut werden, einen Ausweis erhalten, andere jedoch nicht, sei nicht einzusehen. Das Land NÖ sollte daher aktiv werden und für seine pensionierten Landeslehrerinnen und Landeslehrer diese Serviceleistung erbringen.

 

Nachgefragt: Kanalgebühr-Nachforderung ohne Nutzungsmöglichkeit

Eine Frau hatte jahrelang die Kanalbenützungsgebühr an ihre Gemeinde im Innviertel gezahlt, um schließlich festzustellen, dass sie mit ihrem Haus gar nicht an das Kanalnetz angeschlossen war. Die Gemeinde lehnte eine Rückzahlung der bezahlten Gebühren ab, worauf sich die Frau an die Volksanwaltschaft wandte.

Das Haus der Frau hätte zwischen 1968 und 1972 an das Kanalnetz angeschlossen werden sollen. Dies entsprach auch einer Auskunft der Gemeinde. Ob die Gemeinde den Anschluss an das Kanalnetz jedoch kontrolliert hat, lässt sich heute nicht mehr eruieren. Die Gemeinde argumentierte ihre Weigerung, die Kanalgebühr zurückzuzahlen, dass sich diese nach der Größe des Objekts und dessen Nutzung bemesse, nicht jedoch nach den tatsächlichen Abwässern.

Volksanwalt Dr. Walter Rosenkranz berichtete in „Nachgefragt“, dass die Gemeinde der Frau zwischenzeitig mitgeteilt habe, sie solle einen Feststellungsbescheid über ihre Kanalgebühr beantragen und könne diesen dann beim Landesverwaltungsgericht bekämpfen. „Bei Gebühren, wie der Kanalgebühr, steht der Zahlung aber – anders als bei Steuern – immer eine Leistung gegenüber, die konkret dafür bezogen wird. Die Gemeinde kann einen bereits bestehenden Bescheid aufheben. Sie hätte per Gemeinderatsbeschluss der Frau die zu viel bezahlten Kanalgebühren refundieren können“, kritisierte Volksanwalt Rosenkranz. Mangels eines bürgerfreundlichen Entgegenkommens der Gemeinde muss die Frau nun den mühsamen Rechtsweg beschreiten.