KOSTELKA: ARCHIVSPERRE GILT NUN BEFRISTET

11. Oktober 2011

Nach der Prüfung durch die Volksanwaltschaft reduziert das Österreichische Staatsarchiv ein zuvor wegen Beschädigung und Fehlverhaltens ausgesprochenes Hausverbot. Eine unabsichtliche Beschädigung einer Parte im Österreichischen Staatsarchiv sorgte für einen monatelangen Briefwechsel. Nach der Einschaltung der Volksanwaltschaft im heurigen Frühjahr gibt es nun ein einigermaßen versöhnliches Ende der Geschichte. Wie Volksanwalt Peter Kostelka dem betroffenen freien Mitarbeiter der Universität Innsbruck in einem Schreiben mitteilte, wird die ursprünglich auf unbegrenzte Zeit geltende Sperre des Archivzugangs nunmehr mit Ende dieses Jahres auslaufen.

Die Vorgeschichte:

Nach der Beschädigung einer Parte, die M. vor gut einem Jahr im Österreichischen Staatsarchiv für eine zeitgeschichtliche Arbeit ausgehoben hat, kam es zu einem monatelangen Konflikt um die Verhältnismäßigkeit der Strafe wegen dieses Vorfalls. M. erhielt unter Berufung auf das Bundesarchivgesetz letztlich – außer drei Tagen zur Fertigstellung seiner Arbeit – keinen Zutritt mehr zum Archiv. Der Betroffene wandte sich schließlich an die Volksanwaltschaft, weil für ihn das Ausmaß der Sanktionen in keinem Verhältnis zu seinem Missgeschick stand.

„Unverhältnismäßige“ Sanktion

Die Volksanwaltschaft hat ein zeitlich „gänzlich unbefristetes“ Zutrittsverbot zum Österreichischen Staatsarchiv als „unverhältnismäßig“ angesehen. Ein Benutzungsverbot muss auf die "Schwere" von Sorgfaltsverstößen abstellen. Herrn M., der schon mehrfach im Lesesaals des Archivs geforscht hatte, ohne dass es je zu einer Beanstandung gekommen wäre, ist zweifellos aus Unachtsamkeit ein Fehler unterlaufen. Dieser Fehler rechtfertigt aber kein dauerndes Hausverbot. Die Generaldirektion des Staatsarchivs verteidigte in einer Stellungnahme gegenüber der Volksanwaltschaft die schwerwiegende Sanktion mit Hinweis auf den entstandenen Schaden und die nicht sofortige Meldung der Beschädigung des eingesehenen Dokumentes beim Aufsichtsdienst. Schließlich wurde Herrn M. aber auf Vorschlag der Volksanwaltschaft eine Befristung der Sperre des Archivzugangs angeboten. Das Staatsarchiv hat inzwischen auch Herrn M. schriftlich davon in Kenntnis gesetzt, dass er ab Jahresbeginn 2012 wieder zutrittsberechtigt ist.