International Ombudsman Institute richtet Weltboardmeeting in New York aus

9. Mai 2022

Seit 2009 hat das International Ombudsman Institute (IOI), eine internationale Vereinigung von unabhängigen Verwaltungskontrollorganen mit Mitgliedern aus allen Teilen der Welt, seinen Sitz in der Volksanwaltschaft. Volksanwalt Amon, der in der Volksanwaltschaft unter anderem für internationale Angelegenheiten zuständig ist, ist auch Generalsekretär des IOI. „Es ist mir eine große Freude, dass das International Ombudsman Institute, das seit Anfang 2022 per Verordnung des Außenministers auf Basis des Amtssitzgesetzes zu einer „Internationalen Einrichtung“ wurde, das Board Meeting diesmal in New York ausrichten kann“, so Amon.

Amon weiter: „Mit tatkräftiger Unterstützung der österreichischen ständigen Vertretung, dem österreichischen Generalkonsulat und dem österreichischen Kulturforum haben wir eine wirklich tolle Agenda zusammengestellt.“ Der Vorstand wird in verschiedenen Gesprächen unter anderem die Jahresplanung beschließen und die Anträge neuer Mitgliedsanwärter begutachten. Im Mittelpunkt wird aber vor allem das Arbeitsgespräch der UN-Arbeitsgruppe stehen, da sich das IOI für einen ständigen Beobachterstatus bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen bewerben möchte. Es soll dazu ein formeller Beschluss zur Antragsstellung im Vorstand gefasst werden.

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen kann Nichtmitgliedstaaten, internationalen Organisationen und anderen Einrichtungen den Status eines ständigen Beobachters gewähren. Demnach können nur Staaten und zwischenstaatliche Organisationen, deren Aktivitäten Angelegenheiten betreffen, die für die Versammlung von Interesse sind, Beobachterstatus erhalten. Ständige Beobachter können an den Sitzungen und Arbeiten der UN-Generalversammlung teilnehmen und Missionen am UN-Hauptsitz unterhalten.

„Wir führen seit November Gespräche mit den Vereinten Nationen um „Ständiger Beobachter bei der Generalversammlung der UNO“ zu werden“, erklärt Amon. „Ein großer Teil unserer Mitgliedsorganisationen, wie auch die Österreichische Volksanwaltschaft, ist auch die jeweilige „Nationale Menschenrechtsorganisation“ und übt die innerstaatliche Kontrolle zum präventiven Schutz der Menschenrechte aus. – Da können wir auch bei der UNO einiges einbringen“, ist Amon überzeugt.