Intensivmedizinische Hauskrankenpflege muss finanziert werden

10. Dezember 2022

Die 64-jährige Josefa K. aus Lienz leidet an Muskeldystrophie. Seit mehr als zehn Jahren muss die Pensionistin, deren größter Wunsch es ist, zu Hause betreut zu werden, über ein Tracheostoma beatmet werden. Die Familie, die sich bisher rund um die Uhr um sie kümmerte, ist jetzt an den Grenzen der Belastbarkeit angelangt. Sie bemüht sich deshalb um eine kompetente Hauskrankenpflege, scheitert aber daran, dass die Bezahlung durch Land und Gesundheitskasse nicht sichergestellt werden kann. Volksanwalt Bernhard Achitz forderte bereits im Mai – unter Berufung auf höchstgerichtliche Entscheidungen – eine Finanzierung. „Dass Frau K. Anspruch auf die Versorgung hat, ist unstrittig. Ich verstehe die Abgrenzungsschwierigkeiten, wie weit jetzt Land oder Kasse zuständig sind. Aber sie sollten sich zuerst um die Versorgung kümmern und danach ausmachen, wer wie viel zahlt“, sagte Achitz. In der ORF-Sendung Bürgeranwalt kündigte der ärztliche Leiter der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), Andreas Krauter, am Samstag an, dass die ÖGK in diesem Fall in Vorlage treten wird. An einer generellen Regelung werde gearbeitet.

Höchstgerichtsurteil in ähnlichem Fall

Die Sozialversicherung ist für die Krankenbetreuung zuständig, Land und Kommunen für die Pflege. Immer wieder wenden sich Menschen an die Volksanwaltschaft, weil die zuständigen Krankenkassen sich nicht für die medizinische Hauskrankenpflege zuständig fühlen. Mittlerweile liegt aber in einem ähnlichen Fall auch ein entsprechendes Höchstgerichtsurteil vor. Der OGH stellte fest: Die Beatmungspflicht ist „nicht als Pflege, sondern als Krankheit im sozialversicherungspflichtigen Sinn anzusehen, die erforderliche künstliche Beatmung ist eine lebenserhaltende Maßnahme und damit eine Maßnahme der Krankenbehandlung.“

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