Illegale Dachterrasse in Wien erst nach 12 Jahren entfernt - Volksanwaltschaft kritisiert zögerliches Vorgehen der Behörde

23. September 2017

Immer wieder beschweren sich Bürgerinnen und Bürger bei der Volksanwaltschaft, dass die Baupolizei selbst bei offenkundigen baulichen Verfehlungen zu zögerlich vorgeht. In einem besonders drastischen Fall dauerte es 12 Jahre bis eine nicht genehmigte Dachterrasse in Wien entfernt wurde – und das nicht vollständig. Volksanwältin Brinek fordert konsequenteres Vorgehen der Behörde.

Auf dem Nachbargrundstück einer Wiener Dachgeschoßwohnung war 2005 eine neue Dachterrasse errichtet worden. Da sich der Eigentümer durch den Dachausbau in seiner Lebensqualität eingeschränkt fühlte – die neue Terrasse bot Blick in seine Wohnung – forschte er nach und erfuhr, dass der Dachaufbau widerrechtlich errichtet worden war.

Auf die Klage des Eigentümers erließ der Magistrat im Jahr 2006 zwar den Bescheid, dass die Terrasse  binnen zwölf Monaten zu beseitigen sei. Bis zur Entfernung des illegalen Bauwerks vergingen allerdings zwölf Jahre. Der Magistrat rechtfertigt sein Vorgehen damit, dass der Bescheid nicht allen 77 Miteigentümern des angrenzenden Wohnhauses zugestellt werden konnte. Erst durch eine öffentliche Bekanntmachung an der Amtstafel des Bezirksamtes wurde der Bescheid im Juni 2015 rechtskräftig. Bis es tatsächlich zum Abbau kam, vergingen zwei weitere Jahre und immer noch sind Bauteile nicht restlos entfernt.

„Es ist durchaus verständlich, dass es nicht einfach ist 77 Parteien von einer behördlichen Entscheidung in Kenntnis zu setzen. Dennoch muss es möglich sein, derartige Bescheide auch einer Vielzahl von Personen fristgerecht zuzustellen“, so Volksanwältin Brinek.

Langwierige Prozesse wie dieser sind leider kein Einzelfall: „Die Baubehörde schaut bei baulichen Verfehlungen oft jahrelang weg oder geht nicht konsequent genug vor - ein fatales Signal an die Bürger. Die Behörde muss sich an ihre eigenen Gesetze halten und diese möglichst rasch umsetzen“, so Brinek.“ Zudem schlägt die Volksanwältin vor, das Zustell-Gesetz zu reformieren um zu ermöglichen Bescheide auch per Hausanschlag zu veröffentlichen.

 

Nachgefragt: Die Wagenburg Gänseblümchen wurde aufgelassen

Seit dem Jahr 2014 wurde eine Liegenschaft im Osten der Seestadt Aspern von Zugehörigen des Vereins „Wagenburg Gänseblümchen“ bewohnt. Das Gelände gehört der Stadt Wien und ist als SSW-Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel gewidmet. Zahlreiche Wohnwägen wurden dort ohne entsprechende Bewilligung aufgestellt und boten den Siedlern eine „alternative Wohnform“. Die Besiedelung des Grundstücks durch die Wagenburg verursachte bei Anrainerinnen und Anrainer jedoch zahlreiche Probleme: Hunde liefen frei umher, der Grüngürtel wurde zunehmend verschmutzt und entwickelte sich zusehends zu einer Zufahrtsstraße. Es kam zu Lärm- und Geruchsbelästigungen.

Volksanwältin Brinek kritisierte, dass die illegale Siedlung so lange geduldet wurde. Der Magistrat hätte eine Räumung der Wagenburg per Bescheid veranlassen müssen.

Mittlerweile ist der Platz geräumt. „Jahrelang hat die Behörde weggeschaut, jetzt ist die Wagenburg laut Anrainerberichten endlich weitergezogen. Es bleibt zu hoffen, dass die Wagenbewohner einen legalen Wohnort gefunden haben“, sagt Volksanwältin Brinek.

 

 Nachgefragt: Diskriminierung am Guntramsdorfer Badeteich

Bereits mehrfach wurde in der Sendung Bürgeranwalt von der ungleichen Behandlung von Guntramsdorfern und Nicht-Guntramsdorfern bei den Tarifen von Saisonkarten für den Windradelteich berichtet.

Die Gemeinde hatte den Preis für Saisonkarten für Nicht-Guntramsdorfer auf 80 Euro erhöht. Die Saisonkarte für Guntramsdorfer kostete hingegen nur 40 Euro. Volksanwältin Brinek argumentierte, dass durch die Unterscheidung von Guntramsdorfern und Nicht-Guntramsdorfern der Gleichheitsgrundsatz verletzt werde. „Man darf niemanden aufgrund der Ortsansässigkeit benachteiligen“, so Brinek. Auch die Bezirkshauptmannschaft Mödling ließ den Sachverhalt prüfen.

Inzwischen hat die Gemeinde Guntramsdorf beschlossen, die Bedenken der Volksanwaltschaft im Hinblick auf die Diskriminierung zu entkräften. In einer Gemeinderatssitzung wurde eine neue Gebührenordnung für Saisonkarten-Besitzer beschlossen. Es gelten nun einheitliche Tarife. „Ich bin froh, dass die Gemeinde eingesehen hat, dass die Rechtsauffassung der Volksanwaltschaft die richtige ist und einen Beschluss über die neuen Gebühren gefasst hat. Jetzt ist Gleichheit hergestellt und ich hoffe, auch Zufriedenheit“, so Volksanwältin Brinek.