INFORMATIONSTREFFEN: „FAMILIENLEISTUNGEN FÜR PERSONEN MIT NICHT-ÖSTERREICHISCHER STAATSBÜRGERSCHAFT“

28. September 2011

Volksanwalt Dr. Kostelka lud am 27. September mehr als 30 VertreterInnen von NGO's und Beratungseinrichtungen zum Informations- und Meinungsaustausch

Jährlich wenden sich viele Personen, die Probleme mit der Gewährung von Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld haben, an die Volksanwaltschaft. Dabei zeigt sich, dass besonders Familien mit nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft – EU-BürgerInnen, DrittstaatsbürgerInnen, AsylwerberInnen oder subsidiär Schutzberechtigte – von diesen Problemen betroffen sind. Grund dafür ist auch, dass die Rechtslage in diesem Bereich durch oftmalige Gesetzesänderungen und durch Vorgaben des EU-Rechts äußerst komplex ist.

In der Arbeit der Volksanwaltschaft hat sich gezeigt, dass bei den Beratungseinrichtungen ein hohes Informationsbedürfnis in diesem Bereich besteht. In seiner Eröffnungsrede wies Volksanwalt Dr. Peter Kostelka darauf hin, dass die Beschwerden im Bereich Familienbeihilfe jährlich zunehmen und dass diese zu mehr als der Hälfte von ausländischen MitbürgerInnen eingebracht werden. Überdies werde in diesen Fällen überproportional oft den BeschwerdeführerInnen Recht gegeben. Er hob in diesem Zusammenhang die Zusammenarbeit mit NGO's und Beratungseinrichtungen hervor, die aus ihrer täglichen Beratungspraxis einen guten Einblick in die strukturellen Probleme der Vollziehung haben.

In ihrem Referat gab die Expertin der Volksanwaltschaft, Dr. Patricia Heindl, einen Überblick über die rechtlichen Voraussetzungen, die nicht-österreichische Familien erfüllen müssen, um österreichische Familienleistungen zu erhalten. Anhand der Prüfungsfälle der Volksanwaltschaft zeigte sich das Spektrum der Schwierigkeiten, mit denen Familien nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft konfrontiert sind. Die Probleme betreffen zB lange Verfahrensdauern, ungerechtfertigten Befristungen der Familienbeihilfe, missverständliche Beratungen durch die Behörden, wodurch Ansprüche verloren gehen und vieles mehr.

In vielen dieser Fälle konnte durch die Einschaltung der Volksanwaltschaft eine positive Lösung erreicht werden. In anderen Fällen wurden Empfehlungen zur Verbesserung der Verwaltungspraxis für die Zukunft oder auch Anregungen für gesetzliche Änderungen erteilt. In derzeit anhängigen Verfahren, die EU-Recht betreffen, holte die Volksanwaltschaft Stellungnahmen der EU-Kommission ein und fordert damit nun eine Änderung der Verwaltungspraxis.

Die erwähnten und ähnliche Missstände kamen in der anschließenden Diskussion mit den anwesenden VertreterInnen verschiedener Beratungsorganisationen und NGO's lebhaft zur Sprache. Die DiskutantInnen berichteten von ihren Erfahrungen aus dem Beratungsalltag, beklagten teilweise strukturelle Probleme in der Vollziehung und lieferten wertvolle Anregungen für weitere Prüfungsverfahren.