Hochwasser im Eferdinger Becken - 1 Jahr danach - Perspektiven

5. Mai 2014

Für die Betroffenen stellt das Land Oberösterreich € 200 Millionen zur Verfügung. Kritik gibt es an den Absiedelungsplänen und an der Berechnung des Zeitwertes des Hauses, von dem die Betroffenen 80% ausbezahlt bekommen. Kritisiert wird vor allem, dass die Zeitwerte der Häuser nicht die Grundstücke mitumfassen, sodass diese bei einem Kauf einer neuen Liegenschaft voll finanziert werden müssten. Volksanwalt Dr. Fichtenbauer hinterfragte die Methode der Schätzwertermittlung. Er plädierte dafür, dass der Wiederherstellungswert und nicht der Zeitwert herangezogen werde.

Zur Kritik, dass der Verbund gegen die Wehrbetriebsordnung verstoßen habe und dass das Eferdinger Becken bewusst geflutet worden sei, um die Industrie in Linz zu schützen, führte der Vertreter des Verbundes aus, dass die Stauräume gesenkt worden seien. Dies sei aber nicht kausal für das Hochwasser gewesen. Er ergänzte, dass der Verbund kein Hochwasser verhindern könne. Hinter den Betonmauern des Kraftwerks sei ein Speichersee, der binnen 10 bis 15 Minuten aufgefüllt sei. Das Land OÖ prüfe, ob es Abweichungen von der Wehrbetriebsordnung gegeben habe bzw. welche Auswirkungen diese hatten.

Eine Klage der Betroffenen gegen den Verbund hält Volksanwalt Dr. Fichtenbauer nicht für sinnvoll, da ein Prozess Jahre dauern und zu großen finanziellen Belastungen für die Betroffenen führen würde. Seiner Meinung nach soll das Land die Betroffenen schadlos stellen und sich dann gegebenenfalls beim Verbund regressieren.

In Anbetracht der Probleme, wie beispielsweise Deckelung der Versicherungsleistungen und Kündigungen nach Eintritt des Schadenfalls, die sich derzeit in Zusammenhang mit Versicherungsleistungen in Fällen von Hochwasser ergeben, schlug ein Vertreter des Versicherungsverbandes, eine neue bundesweite Versicherungslösung vor. Nach dem neuen Modell sollen alle Naturkatastrophen wie Hochwasser, Sturm, Lawinen gebündelt und an eine bestehende Feuerversicherung gekoppelt werden. Damit wären fast alle Österreicher versichert und eine Deckelung der Versicherungssumme auch nicht mehr nötig. Die Prämienerhöhung würde einige Euro im Monat betragen.

Volksanwalt Dr. Fichtenbauer begrüßte diesen Vorstoß der Versicherungswirtschaft. Bei diesem Modell hätte der Betroffenen einen privatrechtlich autonomen Rechtsanspruch und sei nicht mehr Bittsteller bei etwaigen Entschädigungszahlungen der Bundesländer. Auch andere Länder wie Belgien und die Schweiz hätten ein ähnliches Modell, das in der Praxis gut funktioniere. Zudem forderte der Volksanwalt eine steuerliche Absetzbarkeit dieser Versicherung, weil keine Fonds der Länder mehr nötig seien und damit viel Geld gespart werden würde. Aus Sicht des Vertreters des Bundesministeriums für Justiz wäre eine Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes vorstellbar, allerdings müsste dieses Konzept von unabhängigen Experten geprüft werden.