Heimtherapie für schwerkranken Jugendlichen

8. Juni 2019

Der 17‑jährige Fritz K. leidet an Morbus Hunter. Er kann nicht sprechen, nur mit Hilfe gehen und besucht die Karl-Schubert-Schule für Kinder mit besonderen Bedürfnissen in Wien. Seit 12 Jahren erhält er im Krankenhaus Mödling eine Enzymersatztherapie in Form von Infusionen mit dem Medikament „Elaprese“. Jeden Donnerstag unterzieht er sich dieser Behandlung, die jedes Mal insgesamt fünf Stunden in Anspruch nimmt. Fritz Mutter Sabine K. bemüht sich bereits seit mehreren Jahren vergeblich um die Genehmigung einer Heimtherapie bei der Wiener Gebietskrankenkasse und der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft. Beide Sozialversicherungsträger lehnen aber eine Heimtherapie ab.

Sogar während des jährlichen vierwöchigen Reha-Aufenthaltes in Judendorf-Straßengel verweigern die Krankenkassen eine Genehmigung. Deshalb sind Frau K. und ihr Sohn gezwungen, während dieser vier Wochen einmal pro Woche nach Mödling ins Krankenhaus zu fahren. Hin und retour beträgt die Fahrtstrecke rund 400 Kilometer. Während der Behandlung versäumt Fritz K. den Unterricht, die Mutter kann ihren Beruf nur schwer mit den Behandlungen vereinbaren. Zudem herrscht im Krankenhaus erhöhte Ansteckungsgefahr. Für gesunde Kinder eher harmlose Krankheiten können für Fritz schon lebensbedrohlich sein. In der Sendung Bürgeranwalt befürwortet auch der Kinderarzt eine Heimtherapie.

Die WGKK bleibt bei ihrer Ablehnung und meint in einer Stellungnahme, die Therapie im Spital sei die bestmögliche und sicherste Behandlungsform. Die Genehmigung der Heimtherapie wird von Bundesland zu Bundesland bzw. von Kasse zu Kasse unterschiedlich geregelt. Aus Sicht von Volksanwalt Kräuter ein unerträglicher Zustand: „Die Betroffenen und ihre Angehörigen haben im gewöhnlichen Tagesablauf genug zu tun. Es dürfen nicht zusätzliche Hürden aufgebaut werden.“ Kräuter fordert einen einheitlichen Vollzug und bei medizinischer Verträglichkeit eine Genehmigung von  Heimtherapien.

Kräuter erneuert Forderung nach Masern-Impfpflicht

Im Rahmen der Bürgeranwalt-Sendung erneuerte Kräuter seine Forderung nach einer Impfpflicht gegen Masern. Die Masernimpfung solle in den Mutter-Kind-Pass aufgenommen und an Sozialleistungen gekoppelt werden.

Bei einem „Impfgipfel" in der Volksanwaltschaft unter Beteiligung hochrangiger Expertinnen und Experten, Vertreterinnen und Vertretern der Parlamentsfraktionen, der Ärztekammer, der Apothekerkammer, des Hauptverbandes und des zuständigen Ministeriums gab es zumindest einen weitgehenden Konsens über die Wichtigkeit verpflichtender Masernimpfungen für das Gesundheitspersonal. Dies ist nun aus Sicht der Volksanwaltschaft rasch umzusetzen. Volksanwalt Kräuter regt eine parlamentarische Enquete zu diesem wichtigen Thema an.