Gravierende Verzögerungen bei Staatsbürgerschafts­verfahren

13. September 2013

Mehrere Personen wenden sich jedes Jahr an die Volksanwaltschaft, da sie vergebens auf eine Entscheidung über ihren Antrag auf die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft warten. Die Volksanwaltschaft kritisiert, dass die Staatsbürgerschaftsbehörde MA 35 die sechsmonatige Entscheidungsfrist regelmäßig überschreitet.

In einem aktuellen Fall ist es zu einem Verfahrensstillstand von zwölf Monaten gekommen. Das Prüfverfahren der Volksanwaltschaft ergab, dass die Behörde im Zeitraum zwischen November 2011 und November 2012 überhaupt keine Schritte gesetzt hat, um eine Entscheidung über einen Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft herbeizuführen. Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer stellt fest: „Durch diesen Stillstand ist es zu gravierenden, vermeidbaren Verzögerungen gekommen. Die Behörde konnte ihr Vorgehen auch nicht weiter begründen.“

Die Volksanwaltschaft hat die Wiener Landesregierung auf die bestehenden Verzögerungen im Staatsbürgerschaftsverfahren hingewiesen. Sie ortet sowohl organisatorische Defizite als auch mangelhafte Sorgfalt bei der Aktenverwaltung in der MA 35. Auch im Bericht an den Wiener Landtag 2012 stellte die Volksanwaltschaft fest, dass die MA 35 in 22 Fällen die sechsmonatige Entscheidungsfrist überschritten hat. Insgesamt 68 Personen wandten sich 2012 aufgrund von Verzögerungen bei Staatsbürgerschaftsverfahren an die Volksanwaltschaft.