Gesetzesänderung notwendig, damit Krankenkassen Wundbehandlung zahlen

6. April 2024

Eveline F. hat sich vor etwa einem Jahr eine kleine Verletzung an der Ferse zugezogen. Weil die Wunde nicht und nicht verheilen wollte, ging sie erst zum Hausarzt, dann zu einer Hautärztin. Deren wochenlange Behandlungsversuche waren aber erfolglos. Als nächstes hat es F. bei Krankenhäusern versucht, auch das brachte nichts. Erst beim Wundmanagement Salzkammergut konnte man Eveline F. helfen. Dort ist sie seit Dezember in Behandlung und hat bisher mehr als 6.000 Euro bezahlt. Auf diesen Kosten bleibt sie sitzen, denn die Österreichische Gebietskrankenkasse (ÖGK) übernimmt davon gar nichts. Volksanwalt Bernhard Achitz: „Der ÖGK ist aber kein Vorwurf zu machen, sie darf nicht zahlen. Eine Gesetzesänderung ist notwendig, damit auch die Wundbehandlung durch Wundmanagerinnen und Wundmanager zur Kassenleistung wird.“ 

„Empört und entrüstet“

Eveline F. wandte sich an die Volksanwaltschaft. „Ich bin empört und entrüstet, dass die Kosten für eine professionelle Behandlung nicht von der Kasse übernommen werden“, sagte sie in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“. Das Problem: Die Kosten einer Krankenbehandlung werden nur dann von der Krankenkasse übernommen, wenn sie durch im ASVG aufgezählte Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer erbracht werden: Ärztinnen und Ärzt, Krankenanstalten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Logopädinnen und Logopäden, Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten, klinische Psychologinnen und Psychologen, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Heilmasseurinnen und Heilmasseure. Wundmanagerinnen und Wundmanager fehlen in der Aufzählung, also müssen die Patientinnen und Patienten selbst bezahlen. 

Paradox: Behandlung zuhause wäre teurer, aber Kasse würde zahlen

Für Volksanwalt Achitz ist besonders paradox, dass dieselben Leistungen sehr wohl übernommen werden, wenn sie etwa im Rahmen der medizinischen Hauskrankenpflege erbracht werden: „Frau F. ist in der Lage, selbst zum Wundmanagement zu fahren, und muss voll zahlen. Die mobile Leistung würde die Kasse übernehmen, obwohl die Kosten dafür viel höher sind.“ Auch bei Ärztinnen und Ärzten würden die Kosten übernommen, aber denen fehlt in vielen Regionen die Spezialausbildung, oder sie haben zu wenig Zeit für solch intensive Behandlungen.

Stichwort Wundmanagement

Wundbehandlung oder Wundmanagement ist die Beurteilung, Reinigung und Versorgung von Wunden. Dazu gehören etwa die Verabreichung von speziellen Injektionen oder Infusionen, Sonden-Ernährung, Wundversorgung (Dekubituspflege), Stoma-Fistel- und Katheterpflege. Das Wundmanagement wird sowohl in ambulanten wie auch in stationären Einrichtungen vorgenommen. Die Kenntnisse für professionelles Wundmanagement werden durch Weiterbildungen im Rahmen des § 64 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz erworben. Angehörige des gehobenen Diensts für Gesundheits- und Krankenpflege sind berechtigt, diese Weiterbildungen zu absolvieren.

SERVICE: Die Volksanwaltschaft ist unter post@volksanwaltschaft.gv.at sowie unter der kostenlosen Servicenummer 0800 223 223 erreichbar.