Geschwindigkeitsbeschränkung lässt auf sich warten

7. Mai 2022

In der burgenländischen Gemeinde Marz formierten sich Anrainer der Landesstraße L224 („Schattendorfer Straße“), die aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und teilweise gefährlicher Situationen im Straßenverkehr eine Reduktion der Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 auf 30 km/h forderten. In einer Unterschriftenaktion wandten sich insgesamt 89 Unterzeichner an das Land Burgenland.

Einige Monate später sei ein Konzept an die Gemeinde übermittelt worden. Die Bürgerinitiative sei davon jedoch nicht informiert worden. Seitdem hätten laut den Betroffenen Gemeinde und Land einander gegenseitig die Kompetenzen zugeschoben. Die Landesregierung bzw. der zuständige Landesrat hätten auf Eingaben nicht reagiert, deshalb beschwerten sich die Betroffenen schließlich bei der Volksanwaltschaft. Seitens der Landesregierung argumentierte man, dass man zwar ein Schreiben erhalten habe, die Bürger hätten darin jedoch keine Vorschläge gemacht.

Aufwendige und voraussichtlich teure Planungen von baulichen Maßnahmen würden von den Betroffenen eher abgelehnt, sie wünschten sich die Temporeduktion und eine entsprechende Kontrolle der Geschwindigkeit, beispielsweise durch Radarboxen. Mit Bodenschwellen hätte man bereits schlechte Erfahrungen gemacht. Volksanwalt Walter Rosenkranz konnte der Argumentation der Landesregierung jedenfalls nicht folgen: „Es ist nicht die Aufgabe der Bürgerinnen und Bürger, Lösungsvorschläge auszuarbeiten, sondern hier sind die Experten der Landesregierung am Zug. Auf Dauer wäre hier eigentlich eine Umfahrungsstraße vonnöten. In der Vergangenheit ist diese möglicherweise an den Kosten gescheitert.“

 

Nachgefragt: Nachmittagsbetreuung für Integrationskind

Bei „Nachgefragt“ wurde noch einmal die Beschwerde der Eltern eines Buben mit Förderbedarf aufgerollt: Nach dem Wechsel des Buben von einem integrativen Ganztages-Kindergarten in eine integrative Ganztages-Volksschule gab es für ihn keine Nachmittagsbetreuung mehr. Die Schule selbst wurde zwar als Ganztagsschule geführt, die Klasse des Buben jedoch nur als Halbtagsklasse, da es für eine sonderpädagogische Betreuung am Nachmittag keine Kapazitäten an der Schule gab. Einen Hort in der Nähe der Wohnung für die Nachmittagsbetreuung hatten die Eltern schon bei der Erstausstrahlung des Falls gefunden. Die Zuteilung eines Hortplatzes war damals jedoch aufgrund von EDV-Problemen nicht möglich. Nach der Sendung konnte für den betreffenden Buben eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Volksanwalt Rosenkranz zeigte sich auch zufrieden, dass das Angebot an Betreuungsplätzen weiter ausgebaut werde, sodass ähnliche gelagerte Fälle künftig nicht mehr auftreten sollten.