Gemeinde verrechnet viel zu hohen Wasserpreis und weigert sich das Geld zurückzuzahlen
Herr S. aus einer Gemeinde in Niederösterreich betreibt eine kleine Gastwirtschaft, die seit 120 Jahren in Familienbesitz ist. Besonders stolz ist die Familie auf ihr eigenes Trinkwasser. Seit 30 Jahren besitzt Familie S. eine private Quelle, die sie mit frischem Hochquellwasser versorgt. Normalerweise muss sich die Familie also um genügend Wasser keine Sorgen machen. Dennoch gab es vor einigen Jahren ein Problem damit, als nämlich ein Zuleitungsrohr platzte. Die Reparatur der Leitung dauerte mehr als ein halbes Jahr. Während dieser Zeit wurde die Familie von der Gemeinde über eine provisorische Gemeindewasserleitung mit Wasser versorgt.
Die Hilfe der Gemeinde kam rasch und unbürokratisch, als es jedoch zur Abrechnung kam, staunte die Familie nicht schlecht. Knapp 1.700 Euro sollte sie bezahlen. Die Familie bezahlte die Rechnung zuerst auch, da ihnen die Summe aber doch sehr hoch vorkam, überprüften sie die verlangte Summe und stellten fest, dass ihnen statt der üblichen 85 Cent pro Kubikmeter Wasser der Betrag von 1,49 Euro pro Kubikmeter verrechnet worden waren. Somit wurden der Familie über 1.000 Euro zu viel in Rechnung gestellt.
Daraufhin wandte sich Herr S. an die Gemeinde und bat diese den zu viel bezahlten Betrag zu refundieren. Die Gemeinde bot an, den Betrag nicht zurückzuzahlen, sondern bei einem zukünftigen Anschluss an die Gemeindewasserleitung gutzuschreiben. Das jedoch lehnt Familie S. ab, da sie ja über eine eigene Wasserversorgung verfügt und sich auch in Zukunft nicht an die Gemeindewasserleitung anschließen wird. Verzweifelt wandte sich die Familie an Volksanwalt Amon in der Hoffnung, dass das Einschreiten der Volksanwaltschaft die Gemeinde zum Umdenken bewegt.
„Es ist unstrittig, dass die Gemeinde rasch und unbürokratisch geholfen hat, als sich die Familie in einer Notlage befunden hat. Dennoch ist es nicht in Ordnung, aus der Not Kapital zu schlagen. Wir fordern die Gemeinde auf, den zu viel verlangten Betrag an die Familie ehestmöglich zu refundieren, damit dieser Konflikt endlich gelöst wird“, so Amon.
Nachgefragt: Joggen am Zentralfriedhof?
Diese Frage sorgte schon vor zwei Jahren in der Sendung „Bürgeranwalt“ für Diskussionen. Während Sportlerinnen und Sportler begeistert sind, monieren andere Friedhofsbesucherinnen und Friedhofsbesucher, dass sie sich in ihrer Trauer gestört fühlen. Volksanwältin Gertrude Brinek argumentierte in der Sendung von 2019, die Nutzung als Laufstrecke sei nicht mit der Widmung des Grundstücks als Friedhof vereinbar. Volksanwalt Werner Amon überprüfte, was sich verändert hat.
Der Volksanwalt teilte mit, dass die Wiener Friedhöfe zugesagt hätten von nun an keine Veranstaltungen, keine Laufevents, mehr auf den Friedhöfen auszurichten. Volksanwalt Amon: „Das ist ein Anfang, wir sind hier aber noch nicht am Ziel. Nach wie vor ist eine Laufstrecke ausgeschildert, das halten wir für nicht in Ordnung.“ Zudem sei der Magistrat dafür zuständig, dass es zu einer widmungsgemäßen Nutzung kommt. „Es ist ein Friedhof und keine Sportanlage“, so Amon.
Diskriminierung bei Badeteichen
Eine Frage, mit der die Volksanwaltschaft mittlerweile fast jeden Sommer befasst ist, lautet: Darf eine Gemeinde Nicht-Ortsansässigen den Zutritt oder vergünstige Eintrittskarten verweigern, die die Einheimischen aber sehr wohl bekommen? Volksanwalt Amon stellte in der Sendung klar, dass das weder verfassungsrechtlich, noch europarechtlich in Ordnung ist. „So eine Diskriminierung sollte in Österreich keinen Platz haben“, so der Volksanwalt.
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Auf der ORF TVthek können Sie jeweils eine Woche lang die aktuelle Sendung des Bürgeranwalts online sehen