Gemeinde unterlässt Schneeräumung

3. März 2014

Ein Linzer wandte sich an die Volksanwaltschaft, da er sein Ferienhaus in der Gemeinde Wernstein am Inn bei Regen und Schnee nicht erreichen kann. Die zum Grundstück führende Gemeindestraße ist unbefahrbar, da die Gemeinde keine Schneeräumung durchführt. Bei Regen kommt es auf der Schotterstraße zu Überschwemmungen und Verschlammungen von bis zu einem halben Meter, da die Abflussrinnen zu klein und oft verstopft sind.

Volksanwältin Brinek kritisiert, dass die Gemeinde ihrer Verpflichtung zur Erhaltung und Schneeräumung von Gemeindestraßen nicht nachkommt: „Die Gemeinden haben für die Herstellung und Erhaltung der Gemeindestraßen zu sorgen und im Rahmen des Winterdienstes Schneeräumungen durchzuführen“, so Brinek.

Die Gemeinde hatte diese Verpflichtung auf den Anrainer übertragen. So heißt es im Baubewilligungs-Bescheid aus dem Jahr 1975, dass keine Ansprüche hinsichtlich der Verbesserung der Zufahrt und Schneeräumung an die Gemeinde abgeleitet werden dürfen, und der Bauwerber selbst entsprechende Vorsorgen zu treffen hätte. Brinek kritisiert, dass eine derartige Übertragung von Verpflichtungen weder damals noch heute gesetzlich vorgesehen ist. „Ich fordere die Gemeinde auf, für die Erhaltung der Straße zu sorgen, entsprechende Schneeräumungen durchzuführen und die Befahrbarkeit des Grundstückes zu gewährleisten“, schließt Brinek.