Gemeinde unterlässt Instandhaltung eines Weges
Eine Einwohnerin hatte die Gemeinde Zillingtal seit Jahren erfolglos gebeten, einen besseren Zugang zu ihrem Bauernhaus zu errichten. Dieser verläuft auf Gemeindegrund und besteht aktuell aus einer schmalen Treppe und einem unbefestigten Trampelpfad. Die Gemeinde hatte aber statt der erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen nur ein Hinweisschild mit der Aufschrift „Benutzung auf eigene Gefahr bis auf weiteres gestattet“ aufgestellt.
Volksanwältin Dr. Brinek stellt fest, dass die Gemeinde ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen ist: „Die Gemeinde ist dazu verpflichtet, ihre öffentlichen Wege so zu erhalten, dass sie ohne besondere Gefahr benutzt werden können. Gemeinden müssen nach dem Baugesetz notwendige Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsflächen von sich aus ergreifen. Dies hat die Gemeinde Zillingtal verabsäumt.“
Nach Überprüfung des Falles fordert die Volksanwaltschaft die Gemeinde auf, ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen und die Straße zum Grundstück der Beschwerdeführerin ordnungsgemäß in Stand zu halten.