Gefährlicher Schultransport von Kindern im Rollstuhl
Ein schwer behinderter Bub ist für die Fahrt zur Schule auf einen Schulbus angewiesen. Doch die Fahrt bringt angesichts der fehlenden speziellen technischen Vorrichtungen Gefahren mit sich. Bund und Land fühlen sich nicht zuständig.
Ein neunjähriger Bub aus Oberösterreich hat eine schwere Mehrfachbehinderung und sitzt im Rollstuhl. Er besucht eine 15 km entfernte Allgemeine Sonderschule. Für den Schulweg benutzt er gemeinsam mit anderen Kindern den Schulbus. Grundsätzlich werden die Rollstühle der Kinder hinten im Laderaum des Busses fixiert, rund 20 cm vor den Kindern befindet sich die hohe Rückenlehne und 20 cm hinter ihnen ist die Tür. Die Eltern des Jungen befürchten, dass ihr Kind bei einem Auffahrunfall keinen Schutz hat.
Da es derzeit keine adäquate Möglichkeit der Beförderung gibt, müssen sich die Eltern mit einer unbefriedigenden Lösung behelfen. Vor jeder Fahrt wird der Junge aus dem Rollstuhl gehoben und in einem von den Eltern bereitgestellten Kindersitz gesetzt.
Die Eltern wünschen sich, dass im Bus eine Sitzreihe ausgebaut und ihr Sohn mit dem Rollstuhl im Fahrgastraum platziert wird. Für die Kostentragung dieser behinderungsbedingten Adaptierung des Fahrzeuges sieht sich jedoch keine Behörde zuständig. Weder das Land Oberösterreich noch das Bundesministerium für Familien und Jugend oder das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie bieten eine Lösung an.
Volksanwalt Günther Kräuter betont, dass Menschen mit Behinderung der Zugang zu Bildung zu ermöglichen ist. Die Kinder müssen daher im Schulbus sicher und kindgerecht befördert werden. Das erfordert spezielle Lösungen, die die Behörden umzusetzen haben.
Nachgefragt: Umstrittene Cannabis-Schmerztherapie
Seit einem Bandscheibenvorfall klagt ein Wiener über unerträgliche Schmerzen. Um sein Leiden zu lindern, werden ihm starke Schmerzmittel verschrieben. Die Einnahme dieser Medikamente ist für ihn jedoch mit sehr starken Nebenwirkungen verbunden. Durch die Einnahme von Medikamenten auf Cannabisbasis merkt er eine deutliche Verbesserung seines Zustandes. Der Nachteil: Die teuren Medikamente werden nicht von der Gebietskrankenkasse erstattet, da sie nicht als Schmerzmedikamente zugelassen sind. Volksanwalt Günther Kräuter forderte in der Sendung eine Ausweitung der Sondergenehmigung für Schmerzpatienten, wenn herkömmliche Therapien nicht anschlagen.
Im Anschluss an die Sendung und nach einem Termin bei der Schmerztherapeutin bewilligte die Wiener Gebietskrankenkasse das Medikament. Volksanwalt Günther Kräuter freut sich, dass sich eine Erweiterung der Genehmigungspraxis der Krankenkassen abzeichnet, auch wenn es nach wie vor einer Einzelfalllösung bedarf.
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