Gebärdensprache-Dolmetsch-Förderung auch für Menschen, die neuen Beruf lernen wollen!

22. September 2021

Immer wieder wenden sich gehörlose Menschen an die Volksanwaltschaft, die eine Umschulung in einen neuen Beruf machen wollen. Dafür brauchen sie Unterstützung durch Gebärdensprache-Dolmetscherinnen und Gebärdensprache-Dolmetscher, aber die bekommen sie nicht. Stattdessen werden sie zwischen verschiedenen Landes- und Bundesbehörden hin- und hergeschickt. Volksanwalt Bernhard Achitz anlässlich des Internationalen Tags der Gebärdensprachen (23. September): „Inklusion muss bedeuten, dass Gehörlose dieselben Chancen bekommen wie Hörende. Wenn ich einen zweiten Bildungsweg einschlagen kann, dann muss das auch Menschen mit Behinderung ermöglicht werden. So sieht es die UN-Behindertenrechtskonvention vor, und alles andere ist Diskriminierung.“

Ein aktueller Fall: Frau P. absolviert die Ausbildung zur Elementarpädagogin. Das Sozialministeriumservice hat die Übernahme der dafür notwendigen Dolmetsch-Kosten abgelehnt, mit der Begründung, dass Frau P. bereits eine Berufsausbildung absolviert hat und auch berufstätig ist. Laut der „Richtlinien Individualförderungen zur Beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung“ bekommt sie deshalb keine Förderung. Frau P. ist dadurch von einer Umschulung und Weiterbildung ausgeschlossen. Achitz: „Das ist auch deshalb unfair, weil Frau P. bisher noch nie Dolmetschkosten für eine Ausbildung gefördert bekommen hat.“

Doppelte Diskriminierung

Frau P. wird doppelt diskriminiert: gegenüber der Allgemeinbevölkerung, aber auch gegenüber Menschen mit Beeinträchtigungen, die für ihre Umschulung oder Weiterbildung nicht auf Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprach-dolmetscher angewiesen sind. Denn eine persönliche Assistenz am Arbeitsplatz kann – im Gegensatz zu den Dolmetschkosten – auch für eine Umschulung oder Weiterbildung finanziert werden, wenn bereits eine Ausbildung und Erwerbstätigkeit besteht und die Umschulung oder Weiterbildung von Vorteil für die berufliche Entwicklung ist.

„Ich bin sicher, dass Sozialminister Wolfgang Mückstein Verständnis für die Lage von Frau P. hat und habe ihn um neuerliche Prüfung ersucht“, sagt Volksanwalt Achitz: „Außerdem sollten die Richtlinien geändert werden, angepasst an die Regelung für die persönliche Assistenz, damit in Zukunft auch berufstätige gehörlose Menschen die Möglichkeit bekommen, eine Weiterbildung oder Umschulung zu machen.“