Fremdenpolizei: Aktenübermittlung dauert Monate

22. August 2012

Immer wieder befasst sich die zuständige Volksanwältin Terezija Stoisits mit Beschwerden über Verfahrensverzögerungen, die vom Fremdenpolizeilichen Büro der Bundespolizeidirektion Wien verursacht werden. So auch im Fall eines in Wien lebenden Bulgaren, der im Dezember 2010 einen Antrag auf Ausstellung einer Anmeldebescheinigung bei der MA 35 (Einbürgerung, Staatsbürgerschaft, Standesamt) gestellt hatte. Gemäß den Bestimmungen des Niederlassungs- und Aufenthaltsrechts wurde die BPD Wien mit dem Antrag befasst und der Akt an die Fremdenpolizei übermittelt. Daraufhin folgte der eigentliche Beschwerdegrund: Monatelanges Warten.

Erst nach Einbringen eines Devolutionsantrages durch den Rechtsvertreter des Beschwerdeführers, Urgenzen vonseiten der MA 35 und schließlich nach wiederholter Anforderung des Aktes durch die eigene Oberbehörde, dem Bundesministerium für Inneres, übermittelte die Fremdenpolizei die angeforderten Unterlagen – schlussendlich nach fast einem halben Jahr. 

Zur Verfahrensdauer erklärte das BMI, dass zum gegebenen Zeitpunkt eine Umorganisation der Verfahrensstrukturen im Fremdenpolizeilichen Büro der BPD Wien stattgefunden hätte, derartige Verzögerungen für die Zukunft nicht mehr zu erwarten sein sollten.

Dem Antrag auf Ausstellung einer Anmeldbescheinigung wurde mittlerweile stattgegeben, festzuhalten bleibt allerdings: Die Säumigkeit des Fremdenpolizeilichen Büros bei der Aktenübermittlung stellt einen Missstand in der Verwaltung dar – über Verzögerungen bei der Fremdenpolizei Wien musste die Volksanwaltschaft auch in den letzten Jahren immer wieder berichten. Volksanwältin Terezija Stoisits wird weiterhin genau beobachten, ob derartige Verzögerungen tatsächlich nicht mehr auftreten werden und hofft darauf, in Zukunft mit einer möglichst geringen Anzahl von Beschwerden zur Arbeit des Fremdenpolizeilichen Büros der BPD Wien rechnen zu müssen.