Finanzielle Belastung für Heimbewohnerinnen und -bewohner
Ein hochbetagter Wiener wohnt in einem Pflegeheim. Er bezahlt die Heimkosten mit seiner Pension und dem Pflegegeld. Die Heimkosten setzen sich aus einer Hotelkomponente und dem Pflegezuschlag zusammen. Der Pflegezuschlag ist nach der Pflegbedürftigkeit gestaffelt.
Wegen einer Operation musste der Wiener ins Krankenhaus. Während des Krankenhausaufenthaltes ruht das Pflegegeld. Den Heimplatz muss der Pensionist aber weiter fast zur Gänze bezahlen, nur die Hotelkomponente wird um einen geringen Betrag reduziert.
Dieser Umstand trifft vor allem Selbstzahlerinnen und Selbstzahler sehr, die ohnehin sehr hohe Beträge für ihren Heimaufenthalt aufbringen müssen. Die Volksanwaltschaft kritisiert, dass die älteren Menschen neben dem Taggeld für den Krankenhausaufenthalt auch noch den vollen Pflegezuschlag für das Pflegeheim zu bezahlen haben.
Während in Niederösterreich in den Pflegeheimen bei Abwesenheit der Pflegezuschlag nicht verrechnet wird, zeigt zum Beispiel das Land Wien kein Interesse, eine solche Regelung auch einzuführen.
Die Volksanwaltschaft fordert, dass diese finanziellen Belastungen für ältere Menschen in Pflegeheimen beseitigt werden.