Falscher Reisepass verhinderte die Einreise in die USA

9. August 2010

Ein Ehepaar wollte im Sommer 2009 gemeinsam mit ihrer Tochter in die USA fliegen. Alle drei beantragten neue Reisepässe für die USA. Doch beim Zwischenstopp in Zürich war die Reise vorerst zu Ende: die 9jährige Tochter durfte mit dem neuen Pass nicht einreisen.

Die Volksanwaltschaft war in den letzten Jahren mit Beschwerden konfrontiert, dass Reisepässe, die im Zeitraum von 26. Oktober 2005 bis 15. Juni 2006 ausgestellt worden waren, mangels biometrischer Daten für USA-Reisen nur in Verbindung mit einem Visum eine Einreise ermöglichen. Beim Passantrag hätten die Behörden darauf nicht hingewiesen. Reiseabbrüche sowie frustrierte Reisekosten waren die Folge. Die Volksanwaltschaft erwirkte, dass alle Betroffenen nachträglich darüber aufgeklärt wurden.

Dieses Schreiben des Innenministeriums informierte die Familie vor der Abreise über die Kosten für das USA-Visum und den neuen biometrischen Pass mit elektronischem Chip. Im Mai 2009 beantragte die Familie daher neue Reisepässe. Ausdrücklich wiesen die Eltern die Mitarbeiterin der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn auf die USA-Reise und das Schreiben des Innenministeriums hin. Danach wurden nur den beiden Erwachsenen Fingerabdrücke abgenommen – die Mitarbeiterin erklärte, dass bei Kindern unter zwölf Jahren keine Fingerabdrücke nötig wären.

Doch die Reise im August 2009 war beim ersten Zwischenstopp in Zürich für die Familie schon wieder zu Ende. Da die Tochter keinen biometrischen Reisepass hatte, würden sie nach Ankunft in den USA sofort wieder nach Europa zurück geschickt werden. So lautete die Auskunft des Flughafenpersonals. Die Drei kehrten daher nach Wien zurück, die Tickets verfielen. Die notwendig gewordenen Ersatztickets kosteten rund 3.200 Euro.

Die Mitarbeiterin der Bezirkshauptmannschaft konnte laut Stellungnahme des Innenministeriums auf Grund des an diesem Tag herrschenden Andrangs nicht mehr mit Sicherheit angeben, ob die Eltern die Reise in die USA tatsächlich erwähnt hatten. „Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich auf Auskünfte verlassen können, die sie von Behörden erhalten. Zum Glück erklärte sich das Bundesministerium für Inneres aufgrund des Prüfverfahrens der Volksanwaltschaft dazu bereit, zumindest einen Teil der Kosten im Rahmen eines Aufforderungsverfahrens vor der Finanzprokurator zu ersetzen“, so die für diesen Bereich zuständige Volksanwältin Terezija Stoisits.