Fachgespräch Staatsbürgerschaft

18. September 2012

Am 17. September 2012 luden Volksanwältin Terezija Stoisits und das Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen Expertinnen und Experten verschiedener Bundes- und Landesbehörden sowie Vertreter/innen aus der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft zum „Fachgespräch Staatsbürgerschaft“ ein.

Die Volksanwaltschaft beschäftigt sich seit längerem mit den Auswirkungen des Staatsbürgerschaftsgesetzes auf Betroffene. Zahlreiche Beschwerden an die Volksanwaltschaft zeigen deutlich, dass das Staatsbürgerschaftsgesetz Härten enthält, die es auch in Österreich schon lange aufhältigen und gut integrierten Personen unmöglich machen, die Staatsbürgerschaft zu erhalten.

Nach der Begrüßung durch Volksanwältin Stoisits folgten drei Impulsreferate von Univ.Prof. Dr. Rainer Bauböck (Professor für soziale und politische Theorie am Europäischen Hochschulinstitut in Florenz), Mag. Dietmar Hudsky (Leiter der Abteilung Aufenthalts- und Staatsbürgerschaftswesen, Bundesministerium für Inneres), Mag. Gerd Valchars (Institut für Staatswissenschaft, Universität Wien) und Dr. Joachim Stern (Institut für Staats- und Verwaltungsrecht, Universität Wien). Die anschließende Diskussion wurde von Ani Gülgün-Mayr (ORF) moderiert.

Fast vierzig Experten und Expertinnen setzten sich mit dem Zugang zur Staatsbürgerschaft im europäischen Vergleich sowie aktuellen Entwicklungen im österreichischen Staatsbürgerschaftsrecht auseinander. Kernpunkte der Diskussion waren Fragen rund um die Themen Putativösterreicher/innen, Wiedereinführung der Berücksichtigung unverschuldeter finanzieller Notlagen, Gleichstellung unehelicher und ehelicher Kinder österreichischer Väter, Erwerb der Staatsbürgerschaft von Adoptivkindern österreichischer Wahleltern sowie Schaffung einer Ausnahmeregelung beim Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnissen für nicht alphabetisierte Asylberechtigte. Auch wurde mehrheitlich die Verkürzung der derzeit geltenden Aufenthaltsfristen gefordert sowie die Qualifikation von „nicht schwer wiegenden“ Verwaltungsübertretungen als Einbürgerungshindernis kritisiert.

Einige der angesprochenen Kritikpunkte sollen mit der für Herbst geplanten Novelle des Staatsbürgerschaftsgesetzes aufgegriffen werden. Viele Teilnehmer/innen des „Fachgesprächs Staatsbürgerschaft“ betonten allerdings die Notwendigkeit einer umfassenden Reform des Staatsbürgerschaftsrechts, um generell einen erleichterten Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft und damit zu einer breiteren demokratischen Teilhabe zu schaffen.