Erleichterungen für steirische Hundehalter

27. Jänner 2014

Erfolg für Volksanwalt: Land Steiermark anerkennt alle qualifizierten Hundeschulen für Steuerbegünstigung

Das Land Steiermark hat mit dem Hundeabgabegesetz 2013 eine Steuervergünstigung für Hundebesitzer, deren Hunde eine Hundeschule besuchen, eingeführt. Diesen werden 50 Prozent der Hundesteuer nachgelassen. Ziel ist es, die Hundehaltung sicherer zu machen, indem mehr Hundebesitzer ihre Hunde in einer anerkannten Hundeschule ausbilden lassen.

Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer kritisierte, dass das Gesetz nur einen kleinen Kreis von Hundeausbildungsstellen nennt. „Nicht alle Ausbildungseinrichtungen von Hundeverbänden wurden anerkannt - obwohl sie eine gleichwertige Ausbildung anbieten“, so Fichtenbauer. Der Volksanwalt führte ein Prüfverfahren durch und wandte sich an die Landesregierung Steiermark.

Das Land Steiermark teilte der Volksanwaltschaft nun mit, dass eine umfangreiche Änderung des Steiermärkischen Hundeabgabegesetzes beschlossen wurde. Diese sieht unter anderem eine Erweiterung des Kreises jener Hundeschulen vor, deren Ausbildung zu einer Ermäßigung der Hundeabgabe führen kann. Die neu geregelte Abgabenbegünstigung betrifft nun Hundehalter, die mit ihren Hunden eine Begleithundeprüfung, eine gleichwertige oder übergeordnete Prüfung bei einer Hundeschule mit tierschutzqualifizierten Hundetrainern erfolgreich absolvierten.

Volksanwalt Fichtenbauer: „Ich freue mich, dass die Steiermärkische Landesregierung auf die Kritik der Volksanwaltschaft reagiert und das Gesetz entsprechend geändert hat.“