Erklärung Nationaler Präventionsmechanismen zum Schutz von Frauen in Haft

8. März 2021

Auf Initiative der in Genf angesiedelten Vereinigung zur Verhinderung von Folter (Association for the Prevention of Torture, APT) veröffentlichen 41 Nationale Präventionsmechanismen (NPMs) aus aller Welt erstmals eine gemeinsame Erklärung, in der sie nachhaltige Maßnahmen zum Schutz von Frauen in Haft fordern. 

Weltweit wurden bereits über 75 nationale und lokale, unabhängige Kontrollmechanismen gemäß dem UN-Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) eingerichtet. Diese als Nationale Präventionsmechanismen (NPMs) bekannten Einrichtungen kontrollieren Orte, an denen es zum Entzug oder zur Einschränkung der persönlichen Freiheit kommt oder kommen kann. Seit 1. Juli 2012 ist die Volksanwaltschaft mit den von ihr eingerichteten Kommissionen in Österreich als Nationaler Präventionsmechanismus tätig.

In ihrem gemeinsamen Statement, das von der Vereinigung zur Verhinderung von Folter am Weltfrauentag veröffentlicht wurde, nehmen die unterzeichnenden NPMs Stellung zur Situation von Frauen in Haft; ein Thema das in Zeiten der COVID-19 Pandemie besonderer Aufmerksamkeit bedarf. Für nähere Informationen zur gemeinsamen Stellungnahme der 37 NPMs, besuchen Sie bitte die Website der Association for the Prevention of Torture (APT).